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Wann entsteht die Lohnsteuer?
Nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG entsteht die Lohnsteuer mit dem Zufluss des Arbeitslohns beim Arbeitnehmer. Auch die pauschale Lohnsteuer (§§ 40 – 40b EStG) entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.
Wie wird die Lohnsteuer erhoben?
Die Lohnsteuer wird von Arbeitgebern an das Finanzamt gezahlt und wird gleich monatlich vom Bruttogehalt abgezogen. Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit fällig. Steuerfreibeträge und der Familienstand werden automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer mit einberechnet.
Ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber Pflicht?
Normalerweise ist eine Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber keine Pflicht, wenn es um die täglichen Fahrten von der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte geht.
Was sind die lohnsteuerfreien Fahrtkosten für den Arbeitsweg?
Lohnsteuerfreier Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg. „Steuerfrei sind die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist; ]“.
Was ist eine vorteilhafte Fahrtkostenerstattung für den Arbeitnehmer?
Vorteilhafte Form der Fahrtkostenerstattung für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich die Fahrtkosten, die ihm für den Weg zur Arbeit entstanden sind als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen oder aber vom Arbeitgeber erstattet bekommen, wenn dieser die pauschale Besteuerung von 15\% vornimmt.
Was ist der Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg durch den Arbeitgeber?
Fahrtkostenzuschuss für den Arbeitsweg durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur Arbeit zahlen (freiwillig). Dieser Zuschuss unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15\% und darf den Betrag nicht überschreiten, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs.