Was brauche ich für eine Sterbeurkunde?

Sterbeurkunden benötigt man zum Beispiel für das Nachlassgericht , um einen Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins zu erstellen. Auch für Rentenanträge und weitere Versicherungsleistungen benötigt man die Urkunde. Die Urkunden für die Rentenversicherung und für das Sozialamt sind in der Regel kostenfrei.

Wer benötigt die Sterbeurkunde im Original?

Banken und Versicherungen (auch Sterbegeld- oder Lebensversicherungen) benötigen jeweils eine Urkunde im Original. Für sonstige Zwecke, etwa der Kündigung von Verträgen (Wohnung, Telefon, Strom usw.) sind meist Kopien der Sterbeurkunde ausreichend. Ein Original sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Wann kann ich eine Sterbeurkunde anfordern?

Manchmal wird es erforderlich, eine Sterbeurkunde lange Zeit nach dem Tod des Verstorbenen vorzulegen. Wenn die Sterbeurkunde nicht mehr auffindbar ist, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister anfordern. Diese erhalten Sie wiederum beim Standesamt des Bezirks, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.

Wie lange dauert die Ausstellung der Sterbeurkunde?

Die Ausstellung der Sterbeurkunde nimmt gewöhnlich zwischen einer und zwei Wochen in Anspruch. Je nachdem wie ausgelastet das zuständige Standesamt ist, kann es aber auch noch länger dauern. Je nach Familienstand der verstorbenen Person müssen Sie verschiedene Unterlagen im Original beim Standesamt einreichen.

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Ist die Sterbeurkunde gebührenfrei?

Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei. Weitere Sterbeurkunden sind in der Regel günstiger und kosten um die fünf Euro. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt zu den Instituten aufzunehmen, die eine Sterbeurkunde bekommen sollen.

Ist der Standesamt zuständig für die Sterbeurkunde?

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks zuständig, in dem der Betroffene verstorben ist. Der Standesbeamte im Bezirksamt nimmt dann eine amtliche Beurkundung des Todesfalls vor. Er stellt die Sterbeurkunde aus und trägt den Todesfall in das Sterberegister ein.