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Was gehört zum Unionsrecht?
Das Recht der Europäischen Union setzt sich zusammen aus dem Primärrecht und dem Sekundärrecht. Ersteres umfasst die Gründungsverträge der Europäischen Union. Zum Unionsrecht zählen weiterhin die völkerrechtlichen Verträge, denen die Europäische Union beigetreten ist.
Was sind die Rechtsquellen der EU?
Die wichtigsten Quellen des Primärrechts sind die Gründungsverträge der EU: der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft – Euratom.
Was ist ein sekundärrecht?
Primärrecht versus Sekundärrecht Sämtliches Handeln der EU stützt sich auf die Verträge. Die auf den Grundsätzen und Zielen der Verträge aufbauenden Rechtsvorschriften werden „Sekundärrecht“ genannt und umfassen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen.
Was ist das Sekundärrecht?
Das Sekundärrecht hingegen stellt das von den Organen abgeleitete Recht dar und damit insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Was genau ist der Unterschied zwischen der EU und Europa?
Was ist das Primärrecht?
das Primärrecht ist das Vertragsrecht bzw. repräsentiert die Gründungsverträge und umfasst damit insbesondere die EUV/AEUV. Das Sekundärrecht hingegen stellt das von den Organen abgeleitete Recht dar und damit insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
Wie unterscheidet sich das Sekundärrecht von der EU-Zuständigkeit?
Hiervon unterscheidet sich das Sekundärrecht, das im Rahmen der primärrechtlichen Verträge und gemäß den dort festgelegten Regeln erlassen wird. In Art. 288 AEUV sind folgende Rechtsakte in EU-Zuständigkeit vorgesehen:
Was ist zwischen primärem und sekundärem Recht unterschieden?
Im Europarecht wird zwischen primärem (»ursprünglichen«) und sekundärem (»abgeleitetem«) Recht unterschieden. Diese Unterscheidung ist vergleichbar mit der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Differenzierung zwischen Verfassungsrecht einerseits und einfachem Recht andererseits.