Bin ich nach 78 Wochen Krankengeld noch krankenversichert?

Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft und ist der Patient noch immer arbeitsunfähig, dann endet seine Mitgliedschaft als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).

Was bedeutet keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Vergütung gehabt hätte. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Wie lange ist die Bescheinigung der Krankheit am Prüfungstag eingegangen?

An vielen Hochschulen muss die Bescheinigung der Krankheit am Prüfungstag spätestens drei Werktage nach der Prüfung eingegangen sein, an einigen Universitäten gilt aber auch die Unverzüglichkeit der Einreichung. Wenn das Attest per Brief übersendet wird, zählt hier meistens das Datum des Poststempels, an dem der Brief aufgegeben wurde.

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Wann muss der Rücktritt von der Prüfung angezeigt werden?

Sie können Ihrem Arzt ein Attestformular des Prüfungsamts vorlegen (Download rechte Spalte). Der Rücktritt von der Prüfung muss unverzüglich, i.d.R. vor Beginn der Prüfung oder dem Ende der Abgabefrist der Arbeit, dem Studienbüro (Modulprüfungen) oder dem Prüfungsamt (nur Abschlussmodul) angezeigt werden.

Wie musst du am Prüfungstag krank sein?

Wenn du am Prüfungstag krank bist, musst du dich rechtzeitig um die nötigen Nachweise kümmern. Schau dir hierzu die Prüfungsordnung deiner Hochschule an und achte darauf, welche Formulare eingereicht und welche Fristen eingehalten werden müssen.

Ist die Rückgabe in der Prüfung grundsätzlich möglich?

Während die Rückgabe in der Prüfungsordnung geregelt sein muss und grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Bearbeitungszeitpunkt, ansonsten jedoch voraussetzungslos möglich ist, ist ein krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt – bei Vorliegen und Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen – grundsätzlich immer möglich. 3. Nach der Prüfung