Wer muss eine Schneeschaufel stellen?

Vermieter muss organisieren und Streumaterialen stellen. Das heißt, dass z. B. Die Pflicht, einen Schneeschieber und einen Eiskratzer, sowie Streugut (Salz, Granulat oder Streusalz) vorzuhalten und zu beschaffen liegt allein beim Vermieter.

Wer ist für Streusalz verantwortlich?

Das Streumaterial (Streusalz) muss der Mieter (wie die Putzmittel für den Treppenputz) nur dann selbst anschaffen und bezahlen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag steht oder nachträglich so vereinbart wurde (AG Wuppertal WM 82, 114: AG Bochum WM 81, U5, AG Witten WM 81, U5 , AG Solingen WM 79, 239).

Ist der Vermieter verpflichtet Schnee zu räumen?

Eigentümer und Vermieter sind für den Winterdienst vor ihrem Haus verantwortlich und haften bei Unfällen, wenn Gehwege nicht ordentlich und rechtzeitig geräumt und gestreut sind. Vermieter können die Pflicht zum Schneeräumen im Mietvertrag auf die Mieter übertragen (BGH, Az.: VI ZR 126/07).

Warum sind Grundstückseigentümer und Vermieter verantwortlich für Schnee und Eis?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die sogenannte zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.

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Was ist ein Mietobjekt?

Juristen nennen dies das Mietobjekt. Die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien – bei Wohnraum in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag – beziehen sich immer nur auf das im Vertrag konkret bezeichnete Mietobjekt.

Warum beauftragt der Vermieter einen externen Dienstleister mit dem Schneeräumen?

Beauftragt der Vermieter stattdessen einen externen Dienstleister mit dem Schneeräumen, ist der Mieter fein raus – zumindest, was die körperliche Ertüchtigung betrifft. Dafür kann der Vermieter aber die anfallenden Kosten über die Betriebskosten abrechnen und dem Mieter in Rechnung stellen.

Kann der Vermieter Schneemassen auf dem Dach beseitigen?

Gut zu wissen: Bei Mehrfamilienhäusern kann der Vermieter die Pflicht zur Beseitigung von Schneemassen auf dem Dach nicht auf die Mieter überwälzen. Bei ungenügendem Winterdienst, der einen Unfall zur Folge hat, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung und wer eigentlich für den Unterhalt zuständig ist. Guider gibt hierzu Antworten.