Wann findet die Verzollung statt?

Eine EU Verzollung können wir immer dann durchführen, wenn der Importeur der Sendung (der sog. Anmelder) nicht aus dem Land kommt, an dem die Ware in die EU kommt. Ein Beispiel wäre z.B. die Einfuhr von Waren aus der Schweiz nach Frankreich über die Deutsche Grenze.

Was ist das ZollVG?

Das derzeit geltende Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) wurde am 21. Dezember 1992 vom Bundestag beschlossen. Es stellt die nationale Gesetzesgrundlage des deutschen Zollrechts dar. Ergänzt wird es durch die Zollverordnung (ZollV).

Was gibt es für Zollverfahren?

Zollverfahren

  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr.
  • Versandverfahren.
  • Vorübergehende Verwendung.
  • Endverwendung.
  • Zolllagerverfahren.
  • Freizonenverfahren.
  • Ausfuhrverfahren.
  • Wiederausfuhr.

Wo wird Ware verzollt?

Wenn Sie von der Deutschen Post benachrichtigt wurden, dass Ihr Paket bei einem Zollamt lagert, muss das Paket noch verzollt werden. Sie können diese Zollanmeldung selbst vornehmen und persönlich beim Zollamt erscheinen. Das Formular lässt sich auch als Internetzollanmeldung vorbereiten.

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Welche Rechtsgrundlagen ergeben sich für die Erhebung von Zöllen?

Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich zum einen aus dem Gemeinschaftszollrecht, hier insbesondere: dem Zollkodex der Union (UZK) der Delegierten Verordnung (DA) (mit Berichtigung) der Durchführungsverordnung (IA) Übergangsbestimmungen (TDA) der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO)

Welche Vorschriften sind in der Zollverwaltung verankert?

Achtung: Nicht zum Zollrecht, aber in der Zollverwaltung verankert, sind unter anderem das Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch sowie die Zivilprozessordnung. In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen im Zollverwaltungsgesetz verankert.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen der EU verankert?

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen im Zollverwaltungsgesetz verankert. Die gemeinschaftlichen Rechtsgrundlagen der EU befinden sich im Zollkodex der Union. Weiterhin sind dies Rechtsgrundlagen der EU auf verschiedenen Stufen aufgebaut.

Ist die Inanspruchnahme bestimmter Zollverfahren erforderlich?

Die Inanspruchnahme bestimmter Zollverfahren bzw. Vereinfachungen bedarf einer vorherigen Bewilligung durch die Zollbehörden. Eine mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung liegt vor, wenn an der Bewilligung die Zollbehörden mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind.

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