Inhaltsverzeichnis
Wie ist ein Verwaltungsverfahren durchzuführen?
Das Verwaltungsverfahren umfasst sowohl die Vorbereitung als auch den Erlass eines Verwaltungsaktes. Danach ist das Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
Wann Lvwvfg wann VwVfG?
Verhältnis zum Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes Das jeweilige Landesverwaltungsverfahrensgesetz steht gleichberechtigt neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) aus dem Jahre 1976 und regelt wie dieses das Verwaltungsverfahren der Behörden.
Was bedeutet BayVwVfG?
BayVwVfG: Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Vom 23. Dezember 1976 (BayRS II S. 213) BayRS 2010-1-I (Art. 1–99) – Bürgerservice.
Was ist das Verwaltungsverfahrensgesetz?
Das Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts .
Was ist der Begriff des Verfahrensrechts?
Der Begriff des Verfahrensrechts ist gesetzlich nicht definiert. Er bezeichnet allgemein die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den formellen Ablauf eines gerichtlichen (z.B. Zivilprozess) oder außergerichtlichen staatlichen (z.B. Erlass eines Verwaltungsakts) Verfahrens regeln.
Wie ist der Ablauf des Verwaltungsverfahrens geregelt?
Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens ist im Regelfall des § 10 S. 1 VwVfG an keine bestimmte Form gebunden. Vielmehr ist es im öffentlichen Interesse an Beschleunigung und Kostenersparnis „einfach, zweckmäßig und zügig“ durchzuführen, siehe § 10 S. 2 VwVfG.
Was betrifft das Mitwirkungsverbot des § 20 VwVfG NRW?
Das Mitwirkungsverbot des § 20 Abs. 1 VwVfG NRW betrifft nicht nur die für die Behörde tätigen Amtswalter, sondern auch solche Privatpersonen, die von der Behörde im Verwaltungsverfahren zur Vorbereitung der Entscheidung unterstützend herangezogen werden.