Welche Fallen sind in Deutschland verboten?

Fallen wie das Tellereisen, die auf simplen Druck oder Tritt auslösen, sind hierzulande komplett verboten. Neben der größeren Gefahr, die von dieser Sorte Falle ausgeht, ist durch bloßes Auslösen per Druck auch die Waidgerechtigkeit nicht mehr gewährleistet. Erlaubt sind lediglich Fangeisen, die auf Zug auslösen.

Ist es erlaubt eine Lebendfalle aufstellen?

Nur Ratten und Mäuse dürfen auch ungeschulte Bürger mit der Falle fangen. Tödliche Fallen oder Fangeisen, die Tiere verletzen könnten, sind in Nordrhein-Westfalen verboten. Und Lebendfallen dürfen Jäger auch nur nach einer Schulung benutzen.

Sind Fallen im Wald erlaubt?

Neben dem Abschuss setzen die Täter vor allem auf Fallen. Leider sind weder Besitz, noch Handel von Vogelfallen in Deutschland verboten. Nur die Verwendung bestimmter Fallentypen ist illegal und steht unter Strafe. Nachfolgend stellen wir Ihnen die häufigsten Fallentypen vor.

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Ist es erlaubt eine Katzenfalle aufzustellen?

Eine Katzenfalle dient als Lebendfalle dazu, verwilderte Katzen einzufangen. Da in Deutschland Katzen nicht als Schädlinge angesehen werden, ist das unsachgemäße Töten von Wirbeltieren laut Tierschutzgesetz verboten. Die eingefangenen Kater und Katzen werden kastriert und in ihr Revier zurückgebracht.

Wer darf Lebendfallen für Katzen aufstellen?

Grundsätzlich gilt: Ohne die Genehmigung der Ortsverwaltung oder des Tierschutzes dürfen keine Katzenfallen aufgestellt werden. Allerdings kann jeder Lebendfallen im Internet käuflich erwerben. Katzen zu vertreiben ist rechtlich erlaubt, so lange dem Tier nicht geschadet wird.

Was ist eine Totschlagfalle?

Totschlagfallen oder auch Totfangfallen sind Einrichtung oder Vorrichtung, die dem Zweck dienen und dazu geeignet sind, Wildtiere zu töten. Sie müssen bei der Auslösung unverzüglich töten, um Qualen des Wildtieres zu vermeiden. Schlagfallen dürfen in Deutschland mittlerweile nur noch auf Zug auslösen.

Wer darf die Fangjagd ausüben?

Wer darf die Jagd mit der Falle ausüben? Fallenjagd ist Jagdausübung: „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“ (§1, Abs. 4 BJG). Deshalb darf die Fallenjagd nur von Jägern mit gültigem Jagdschein und befugter Jagderlaubnis betrieben werden.

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