Wie ist das Verfahren der Eheschließung geregelt?

Nach § 172 des Strafgesetzbuches [StGB] ist dafür eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Das Verfahren der Eheschließung ist in den §§ 1310 ff. BGB ausdrücklich geregelt.

Was ist der Tempelschein?

Der Tempelschein (früher Tempelempfehlungsschein) ist die Voraussetzung, um einen Tempel betreten zu dürfen. Er wird am Eingang eines jeden Tempels von Hand kontrolliert.

Wann kann eine Eheschließung wirksam geschlossen werden?

Das Verfahren der Eheschließung ist in den §§ 1310 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Danach kann eine Ehe etwa nur dann wirksam geschlossen werden, wenn die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklärt haben, dass sie die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

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Was ist die Tempelrede?

(Jer 7,1-15) Die Tempelrede ist einer der zentralen Texte des Jeremia-Buches. Ursprünglich gab es mehrere Kultorte in Israel, die eine lange Tradition in der Geschichte des Volkes hatten.

Wie verliert der Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht?

Erbrecht, Testament: Mit der Scheidung verliert der geschiedene Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht und auch daran geknüpfte Pflichtteilsansprüche. Eine testamentarische Zuwendung an den Ehegatten wird mit der Scheidung im Zweifel unwirksam. Um hier sicherzugehen, sollte jedoch unbedingt neu testiert werden.

Was darf zwischen den Ehegatten erlaubt werden?

Zwischen den Ehegatten darf kein enges familiäres Verhältnis bestehen (Inzesttabu). Die Ehegatten dürfen die eheliche Gemeinschaft frei ausgestalten, auch Fernehen sind erlaubt. Jede sexuelle Handlung in der Ehe bedarf der Zustimmung des anderen Ehegatten.

Was ist eine Freiwillige Eheschließung?

Sie ist grundsätzlich auf Dauer angelegt, mit dem Ziel der gemeinsamen Lebensgestaltung, und geprägt durch einen freiwilligen Entschluss beider Partner zur Eheschließung sowie durch eine Gleichberechtigung der Ehepartner.

Wie kann eine staatlich geschlossene Ehe geschieden werden?

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Bei Vorliegen der in § 1314 BGB genannten Gründe bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine staatlich geschlossene Ehe geschieden werden. Nahezu jede dritte Ehe in Deutschland wird wieder geschieden.

Wie unterscheidet sich eine Ehe als Zugewinngemeinschaft?

Eine Ehe wird vom Gesetz her als Zugewinngemeinschaft betrachtet. Das BGB unterscheidet in gesetzliche und vertragliche Güterstände. Vertragliche Güterstände, zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, müssen in einem Ehevertrag gesondert vereinbart werden. Wird eine Eheverbindung aufgelöst, so nennt sich die Auflösung „Scheidung“.

Welche Möglichkeiten haben sie bei einer Trennung und Scheidung?

Bei einer Trennung und Scheidung stehen viele Rechtsfragen im Raum, die geklärt werden müssen. Besonders dann, wenn es Probleme beim Kontakt zu den gemeinsamen Kindern gibt oder Sorgerechtsfragen beantwortet werden sollen, ist professionelle Hilfe gefragt. Bei der Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten.

Wie bleiben die Eigentumsverhältnisse während der Ehe unverändert?

In einem solchen Fall bleiben die Eigentumsverhältnisse trotzdem unverändert, es besteht lediglich die Erlaubnis für den Nichteigentümer, das Haus oder die Wohnung zu nutzen. Wertsteigernde Maßnahmen an einer Immobilie während der Ehe zählen als Zugewinn. Das gilt auch für Häuser im Alleineigentum.

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Was ist eine Voraussetzung für die Ehefähigkeit?

Grundsätzlich ist eine Voraussetzung für die Ehefähigkeit die Volljährigkeit. Davon kann aber abgewichen werden. Das Vormundschaftsgericht kann von dieser Voraussetzung befreien, wenn die Person, die den Antrag hierfür stellt, mindestens 16 Jahre alt ist und der zukünftige Ehepartner volljährig ist.

Ist die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen?

Ursprünglich war die Ehe nur für geschlechtsverschiedene Personen vorgesehen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es in der BRD nun aber ein Gesetz, das auch die gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht – deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der Ehe für alle.

Wie ist die Ehefähigkeit geregelt?

Geregelt ist die Ehe(-fähigkeit) in den §§1303 ff. BGB. Voraussetzungen sind neben der Volljährigkeit auch die Geschäftsfähigkeit sowie das nicht-Vorliegen einer bestehenden Ehe. Außerdem darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den zukünftigen Eheleuten bestehen.