Sind Videoaufnahmen mit Ton erlaubt?

Viele Überwachungskameras verfügen mit integrierten Mikrofonen über die Möglichkeit, Ton – also die Gespräche der Mitarbeiter – aufzuzeichnen. Das ist aber grundsätzlich verboten, immer und ohne Ausnahme (§ 201 Strafgesetzbuch).

Wann sind Videoaufnahmen erlaubt?

Innerhalb der Grundstücksgrenzen, also beispielsweise im Eingangsbereich zur Haustür, ist eine Videoüberwachung jedoch gestattet. Es ist also eine Kamera am Haus erlaubt, sofern diese lediglich Ihr Grundstück filmt. Das Nachbargrundstück darf in keinem Fall gefilmt werden.

Was darf ich mit einer Überwachungskamera filmen?

Private Videoüberwachung Was erlaubt ist

  • Die Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen.
  • Aufnahmen öffentlicher Bereiche wie Straßen und Gehwege sind in der Regel verboten.
  • Wer unrechtmäßig gefilmt wird, kann Unterlassung und Schadenersatz verlangen.
  • Besucher sollten auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
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Wo darf man Überwachungskameras aufstellen?

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf.

Wann ist Videoüberwachung verboten?

Die wichtigste Regel bei der Videoüberwachung im privaten Bereich ist, dass man nur sein eigenes Gebäude und sein eigenes Grundstück überwachen darf. Eine Überwachungskamera an der Haustür ist also erlaubt, aber darf eben nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentlichen Grund zeigen.

Ist das filmen einer Straftat erlaubt?

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

Wo darf videoüberwacht werden?

Welche Regeln gibt es beim Fotografieren gegen den Willen?

Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

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Welche Regeln gelten für ungewollte oder heimliche Fotoaufnahmen?

Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier!

Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?

Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).

Sind Fotos von Gebäuden oder anderen Personen erlaubt?

Auch Fotos von Gebäuden oder anderen Personen, in deren Hintergrund sich zufällig Fremde aufhalten, sind erlaubt. Gleiches gilt, wenn eine Person zufällig mal „durchs Bild läuft“ . Dennoch dürfen diese Fotos nicht einfach so „ins Netz“, z.B. bei facebook, twitter, instagram, youtube, etc. online gestellt und veröffentlicht werden.

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