Kann ein Slogan geschützt werden?

Slogans sind grundsätzlich als zusammengesetzte Wortmarken schutzfähig. Marken, und so auch Slogans als Marke, müssen geeignet sein, auf ein Unternehmen als Ursprung hinzuweisen. Das maßgebliche Publikum, der Verbraucher darf den Slogan nicht nur als Werbeaussage, sondern als Hinweis auf ein Unternehmen verstehen.

Wie finde ich heraus ob ein Slogan geschützt ist?

Wie bei allen Werken gilt auch für Slogans grundsätzlich das Urheberrecht – somit besteht ein Automatischer Schutz. Unabhängig davon, ob sie nun in einer Datenbank eingetragen sind oder nicht! Weitere Infos unter: http://www.slogans.de/magazine.php?Op=Article&Id=294.

Kann man Claims schützen?

Ein markenrechtlicher Schutz kommt bei Claims und Slogans hingegen generell in Betracht. Anders als im Urheberrecht, das einen schöpferischen Spielraum und damit in der Regel auch eine gewisse Länge des Textes erfordert, ist für den Markenschutz die Länge einer Wortfolge eher schädlich.

Wie lange ist ein Slogan?

Man spricht dabei von einer Anzahl von ca. 10 bis 15 Jahren und, wenn möglich, auch noch deutlich darüber hinaus. Das verweist natürlich auch darauf, dass Slogans in erster Linie zur Bekanntmachung einer Marke dienen und weniger in unmittelbarem Bezug zu dem jeweils konkrete Produktangebot zu sehen sind.

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Kann man einen Spruch schützen lassen?

Aber einen Spruch können Sie – genauso wenig wie eine Idee – nicht rechtlich schützen lassen. Sollte Ihr Spruch allerdings eine äußerst kreative und geistige Schöpfung sein, die besonders einfallsreich ist, könnten Sie versuchen, sich diesen patentieren zu lassen.

Was kostet es sich einen Namen schützen zu lassen?

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.

Kann man sich einen Spruch patentieren lassen?

Durch einen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lassen sich sowohl Produktnamen als auch Namen für Dienstleistungen schützen. Registrieren Sie eine Zeichenfolge als Wortmarke, ist diese vor Nachahmungen und unbefugter Fremdnutzung geschützt.

Wo kann ich sehen ob eine Marke eingetragen ist?

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.

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Warum ein Claim?

Ein Claim kann mehrere Funktionen haben: Er kann die Positionierung eines Leistungsangebotes oder einer Marke, ein zentrales „Versprechen“ oder einen Produktnutzen, eine Mission, eine Vision oder das Alleinstellungsmerkmal des Unternehmens oder der Marke kommunizieren. Manche Claims sind zu geflügelten Worten geworden.

Was macht einen guten Claim aus?

Ganz einfach gesagt, sollte ein guter Claim in wenigen Worten möglichst prägnant auf den Punkt bringen, wofür eine Marke steht. Er sollte die Philosophie, das Gefühl und das Versprechen der Marke schnell und klar vermitteln. Woher übrigens auch der Name Claim rührt.

Wie kann ein Slogan sein?

Ein Slogan ist nicht irgendein Satz. Er sollte über die besonderen Leistungen der Marke sprechen oder darüber, was diese Leistungen für den Kunden bedeuten. Schließlich geht es darum, Begeisterung für die Produkte zu erzeugen – denn die Produkte sollen verkauft werden und nicht die Werbung.

Was ist ein Profil Slogan Bei LinkedIn?

Was ist ein LinkedIn Profil-Slogan? Dein Profil-Slogan erscheint unter Deinem Namen ganz oben im Profil. Der Slogan kann insgesamt 220 Zeichen enthalten und sollte Dich, Deine Arbeit oder Deine Interessen beschreiben.

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Ist ein Werbeslogan urheberrechtlich geschützt?

Wenn ein Werbeslogan urheberrechtlichen Schutz genießt, so hat der Rechteinhaber u.a. einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen, der das Urheberrecht verletzt, etwa durch unberechtigtes Vervielfältigen (Kopieren, § 16 UrhG) des Slogans oder durch dessen Abwandlung (Bearbeitung, § 23 UrhG).

Wie ist der Schutz von Slogans denkbar?

Der rechtliche Schutz von Slogans ist auf verschiedene Art und Weise denkbar. Dieser Beitrag behandelt den Schutz via Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. 1. Urheberrecht

Warum sollte ein Slogan schutzfähig sein?

Die Schutzfähigkeit des Slogans muss dabei einzelfallbezogenen und für jede Ware und Dienstleistung gesondert geprüft werden. Ein Slogan kann durchaus für bestimmte Produkte schutzfähig sein und für andere nicht, etwa deshalb, weil er für einen Teil der Produkte rein beschreibenden Charakter hat.

Was ist der gewerbliche Rechtsschutz für Werbeslogans?

Der gewerbliche Rechtsschutz hält verschiedene gesetzliche Regelungen bereit, die für einen Schutz von Werbeslogans in Frage kommen. Relevant sind dabei vor allem das Marken- und das Wettbewerbsrecht. Aber auch nach dem Urheberrecht könnten Werbeslogans rechtlichen Schutz genießen.