Wie ist die Datenverarbeitung zu einem anderen Zweck zulässig?

Der Zweck der Datenverarbeitung folgt aus der jeweiligen Fachaufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erhoben wurden. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.

Was ist der Zweck der Datenverarbeitung?

Zweckbindung. Der Zweck der Datenverarbeitung folgt aus der jeweiligen Fachaufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erhoben wurden. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist als Zweckänderung oder Zweckdurchbrechung nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen zulässig.

Wie kann ich das Verschweißen der Kontakte erkennen?

Um das Verschweißen der Kontakte erkennen zu können, sind Schütze meist mit zwangsgeführten Kontakten ausgeführt, das heißt, wenn ein Kontaktpaar „klebt“, bleiben auch alle anderen Kontakte in der Stellung, sodass ein Öffner-Hilfskontakt dazu benutzt werden kann, den Zustand zu diagnostizieren.

LESEN:   Wie viel verdient man bei Lidl?

Was ist ein striktes Verbot der Zweckänderung?

Ein striktes Verbot der Zweckänderung besteht nach § 14 Abs. 4 und § 31 BDSG für Daten, die ausschließlich zur Datenschutzkontrolle, zur Datensicherung oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.

Welche Rolle spielt die Zweckbindung beim Datenschutz?

Zur Rolle der Zweckbindung beim Datenschutz. Eines der Standbeine des Datenschutzes ist der Grundsatz der Zweckbindung. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen müssen in Sachen Datenschutz bestimmte Grundprinzipien bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten berücksichtigen.

Was ist eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung?

Bei der zweckentfremdeten Weiterverarbeitung der erhobenen Daten oder einer Erhebung ohne festgelegten Zweck handelt es sich um einen Datenschutzverstoß, der im Zweifel mit hohen Bußgeldern geahndet und sogar strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt die Zweckbindung bestehen.