Kann ein Mitarbeiter ein Personalgespräch verweigern?

Der Mitarbeiter kann sich Personalgesprächen/Mitarbeitergespräch verweigern, wenn dort die Höhe des Gehalts oder eine Änderung der vereinbarten Arbeitszeit Thema sein soll. In diesem Fall muss der Mitarbeiter erscheinen. Bleibt er fern, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die eine Abmahnung rechtfertigt.

Ist das Gehalt geheim?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Geheimhaltung hinsichtlich wichtiger Betriebsinterna verpflichtet. Eine spezielle Geheimhaltungspflicht über das Gehalt wird im Allgemeinen von den Gerichten für unwirksam erachtet. Mitarbeiter der Personalabteilung sind demgegenüber zum Stillschweigen über das Gehalt verpflichtet.

Wie bereite ich mich als Mitarbeiter auf ein Mitarbeitergespräch vor?

Ruhig und sachlich bleiben. Je ruhiger und konzentrierter du beim Mitarbeitergespräch bist, umso besser kannst du zuhören – und wenn du genau zuhörst, wird das dein Gegenüber ebenfalls tun. Bleibe auf jeden Fall immer sachlich und konstruktiv, lass dich nicht von deinen Emotionen leiten.

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Ist es gesetzlich verboten über sein Gehalt zu sprechen?

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die Beschäftigten verbietet über ihr Gehalt zu reden, ist unwirksam. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten nicht unangemessen zu benachteiligen (§ 307 Bürgerliches Gesetzbuch).

Sind Mitarbeitergespräche verpflichtend?

Grundsätzlich gilt also: Sie müssen an Mitarbeitergesprächen teilnehmen, wenn diese einen Arbeitsbezug haben. Sollen in einem Mitarbeitergespräch also Ziele festgelegt werden, haben Sie zu erscheinen, um Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Die Interessen des Arbeitnehmers sind zu berücksichtigen.

Wer darf bei einem Personalgespräch anwesend sein?

Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers Die wohl wichtigste Frage zum Personalgespräch ist für Arbeitnehmer, ob sie verpflichtet sind am Personalgespräch teilzunehmen. Ob der Arbeitnehmer zum Personalgespräch muss oder die Teilnahme am Personalgespräch verweigern kann, hängt vom Inhalt des Gespräches ab.

Ist das Gehalt vertraulich?

In seinem Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az.: 2 Sa 183/09) hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden, dass Informationen über Lohn und Gehalt keine Geschäftsgeheimnisse sind.

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Ist der Arbeitsvertrag geheim?

Es bedarf keiner ausdrücklichen Klausel über die Verschwiegenheit oder Geheimhaltung im Arbeitsvertrag. Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung, die zum Schweigen oder Geheimhalten im Arbeitsvertrag verpflichtet, ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben.

Was sage ich im Mitarbeitergespräch?

Ansprechen können Sie das Thema jedoch schon im Mitarbeitergespräch. Formulieren Sie Wünsche und Verbesserungsvorschläge. Ihr Chef wird fragen, ob Sie mit Ihrem derzeitigen Job zufrieden sind. Nutzen Sie die Chance, in diesem Gespräch seine ungeteilte Aufmerksamkeit für Ihre Wünsche und Ideen zu haben.

Wie bereite ich mich auf ein Gespräch vor?

Damit das gelingt, zeigen wir Ihnen 11 Praxistipps für bessere Gespräche:

  1. Kommen Sie vorbereitet ins Gespräch.
  2. Machen Sie sich Ihre Ziele klar.
  3. Führen Sie einen Dialog.
  4. Stellen Sie die richtigen Fragen.
  5. Vermitteln Sie Glaubwürdigkeit.
  6. Werden Sie persönlich.
  7. Seien Sie unvoreingenommen.
  8. Verhalten Sie sich respektvoll.

Wie gehe ich am besten in eine Gehaltsverhandlung?

Zehn Tipps zur Gehaltsverhandlung

  1. Perspektive wechseln. Versuche, möglichst oft „Sie“ statt „ich“ zu sagen.
  2. Kommen lassen. Wer zuerst konkret wird, verliert.
  3. Verschleiern.
  4. Pausen nutzen.
  5. Übereinstimmung herstellen.
  6. Einwände vorwegnehmen.
  7. Auflaufen lassen.
  8. Beistand holen.
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