Sind Fotos Beweise vor Gericht zulässig?

Nach der Zivilprozessordnung sind Fotos zwar kein zulässiges Beweismittel und können im Prozess allenfalls i.V.m. einer Zeugenaussage über die Identität zwischen dem dargestellten und dem tatsächlichen Zustand verwertet werden.

Welche Beweismittel werden vor Gericht anerkannt?

Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).

Sind private Fotos zum Beweis von Ordnungswidrigkeiten erlaubt?

Nach Ansicht des Landgerichts Bonn dürfe eine Privatperson keine Fotoaufnahmen von anderen Personen anfertigen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen. Privatpersonen stehe nämlich in der Regel kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu.

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Sind private Videoaufnahmen vor Gericht zulässig?

Private Videos können im Rahmen der Beweiserhebung verwertet werden. Die Frage, ob Videos grundsätzlich vor einem deutschen Gericht verwertet werden können ist eine Frage des Einzelfalls. Hier hat das AG München dem Verwertungsinteresse den Vorrang eingeräumt, sodass das Video zu Beweiszwecken zugelassen wurde.

Können WhatsApp Nachrichten vor Gericht verwendet werden?

Die Symbol-Funktionen bei WhatsApp, die den Eingang oder das Öffnen einer Nachricht anzeigen (z.B. blaue Haken), können vor Gericht als Beweismittel dienen.

Wann sind heimliche Tonaufnahmen vor Gericht zulässig?

Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

Was ist ein objektiver Beweis?

Die objektive oder materielle Beweislast (Feststellungslast) legt fest, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung (non liquet) trägt.

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