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Kann man Heizkostenabrechnung selber machen?
Grundsätzlich kann man eine Heizkostenabrechnung selbst erstellen. Selbst mit Papier und Bleistift ist es möglich, eine rechtssichere Abrechnung zu erzeugen – erst recht mit Excel. Auch gibt es kein Gesetz, das besagt, dass nur speziell autorisierte Fachleute eine Heizkostenabrechnung durchführen dürfen.
Wer darf Heizkostenabrechnung erstellen?
Der/die Vermieter*in ist gesetzlich verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Dafür müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgestattet sein, sogenannte Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler.
Wie erwärmt sich die Luft im Zimmer durch einen Ofen oder Heizkörper?
Die Wärmeverteilung erfolgt dabei immer vom Kaminofen weg: Neben der Feuerstelle ist es am wärmsten und zum Ende des Raumes nimmt die Wärmewirkung ab.
Was ist ein Mietobjekt?
Juristen nennen dies das Mietobjekt. Die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien – bei Wohnraum in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag – beziehen sich immer nur auf das im Vertrag konkret bezeichnete Mietobjekt.
Was muss ich beachten bei der Festlegung der Miete beachten?
Als Vermieter müssen Sie bei der Festlegung der Miethöhe nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, sondern auch die Kappungsgrenze einhalten. Demnach darf die Miete nach dem Mietrecht § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.
Wie schnell finden sie einen richtigen Mieter?
Um schnell einen richtige:n Mieter:in zu finden, ist eine aussagekräftige und gute Immobilienanzeige mit allen relevanten Infos wichtig. Falls Renovierungen oder Reparaturen geplant sind, sollten diese im Vorfeld durchgeführt werden, um die Erfolgschancen zu steigern.
Wie sollte ein Mieter gesucht werden?
Wird ein:e Mieter:in über das Internet gesucht, sollte der Erstellung der Anzeige besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Um möglichst nur Interessent:innen anzusprechen, die zu Ihrem Angebot passen, sollte die zu vermietende Wohnung oder das Haus präzise beschrieben werden.