Wer hat die Gesetzgebungskompetenz?

Im Bundesstaat Deutschland können Bund und Länder Gesetze erlassen, wobei nach der Verfassung die Länder grundsätzlich das Recht der Gesetzgebung haben. Der Bund ist nur für die sogenannte ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung zuständig.

Was bedeutet alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes?

Denn es gibt durchaus einige Bereiche, in denen von vorneherein dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zukommt. Unter der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit versteht man, dass dem Bund das alleinige Recht zukommt, Gesetze zu erlassen.

Was versteht man unter konkurrierender Gesetzgebungskompetenz?

Als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezeichnet man eine Form der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, welche dadurch charakterisiert ist, dass den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung im betreffenden Bereich so lange zusteht, wie der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch macht.

Unter welchen Voraussetzungen steht dem Bund eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zu?

Ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit meint, dass der Bund das alleinige Recht hat, Gesetze zu erlassen. Die Länder haben in diesem Fall die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind (Artikel 71 Grundgesetz).

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Wer regelt was bei Bund und Land?

Bund und Länder weisen ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Staatsrechtlich gehören sie zur Ebene der Länder, die über Kommunalverfassungen und Gemeindegrenzen bestimmen. Kommunen sind aber am nächsten am Bürger – und setzen damit vieles um, was Bund und Länder aushecken.

Wann haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz?

Art. 72 I GG bestimmt, dass die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Gesetzgebungskompetenz haben, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Wenn keine Regelung durch den Bund besteht, sind die Länder also nach wie vor zuständig.

Was sind die Kompetenzen der Bundesländer?

Wichtige Pflichtaufgaben des Bundes • Auslandsbeziehungen, Verteidigung, Regelungen zur Staatsangehörigkeit • Melde- und Ausweiswesen* • Regelungen zur Erzeugung und Nutzung von Kernenergie sowie die Entsorgung radioaktiver Stoffe • Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus in Fällen, in denen eine …

Welche 3 Bereiche sind ausschließlich Sache der Bundesländer?

Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • alle auswärtigen, de facto auch supranationale Angelegenheiten.
  • Staatsangehörigkeitsregelungen.
  • Währungs- und Geldfragen.
  • Einheit des Zoll- und Handelsgebietes einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes.
  • Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei.
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Kann Landesrecht Bundesrecht einschränken?

Landesrecht meint das von den Gesetzgebungsorganen der (Bundes-)Länder geschaffenes Recht. Es ist damit von dem Bundesrecht, also das vom Bund geschaffene Recht, abzugrenzen. Es gilt dennoch der Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“, der in Art. 31 des Grundgesetzes [GG] kodifiziert ist.

Was ist die Erforderlichkeitsklausel?

Die Erforderlichkeitsklausel beschreibt, wann der Bund in den Bereichen der konkurrierenden Gesetzgebung tätig werden darf. Hierzu müssen alternativ Erfordernisse zur: Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Wahrung der Rechtseinheit oder Wahrung der Wirtschaftseinheit vorliegen.

Wann ist der Bund für ein Gesetz zuständig?

74 I GG hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

Welche Zuständigkeiten liegen bei den Ländern?

Wichtige von den Ländern geregelte Aufgaben • Strafvollzug (einschließlich Vollzug der Untersuchungshaft)* • Ladenschluss- und Gaststättenrecht* • Presse- und Rundfunkrecht* • Notarrecht* • Demonstrationsrecht* • Regelungen zur Besoldung, Versorgung und Laufbahn der Beamten* • Schaffung von Schul- und Hochschulgesetzen …

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Was bestimmt die Gesetzgebungskompetenz der Länder?

72 I GG bestimmt, dass die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung die Gesetzgebungskompetenz haben, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Wenn keine Regelung durch den Bund besteht, sind die Länder also nach wie vor zuständig.

Was ist die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz?

Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz liegt nach Art. 71 GG und Art. 105 I GG (Steuergesetzgebung) beim Bund und umfasst u.a. die in Art. 73 GG genannten Gegenstände. II. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz

Was ergibt sich aus der Gesetzgebungskompetenz des Bundes?

Die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 72 GG und Art. 105 II GG (Steuergesetzgebung) und umfasst u.a. die in Art. 74 GG genannten Gegenstände. 1. Kernkompetenz, Art. 72 I GG

Welche Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung?

72 GG haben die Länder im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat. Die Rahmengesetzgebung des Bundes wurde mit der Föderalismusreform I (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.8.2006, BGBl.