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Ist ein Haftungsausschluss unwirksam?
Unwirksam ist in AGB jedoch ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung bei grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Verwenders oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes auch bei Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
Was ist ein vertraglicher Haftungsausschluss?
Vertraglicher Haftungsausschluss [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ein Haftungsausschluss ist jeder rechtsgeschäftliche Eingriff in die gesetzliche Haftungsordnung zugunsten des Schädigers, mag es sich auch nur um eine Haftungsbeschränkung handeln, die nach Verschuldensgraden unterscheidet, oder auch nur um eine Haftungsminderung,…
Ist ein Haftungsausschluss in AGB unwirksam?
In AGB ist ein Haftungsausschluss für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gemäß § 309 Nr. 7b BGB unwirksam. Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass ein Haftungsausschluss bei lediglich leichter Fahrlässigkeit in AGB grundsätzlich möglich ist, vorausgesetzt eine solche Haftungsbeschränkung ist nicht aus anderen Gründen unzulässig.
Wie ist das Gesundheitswesen gegliedert?
Ausführliche Definition. Das Gesundheitswesen ist differenziert gegliedert. Man unterscheidet die ambulante und stationäre Leistungserbringung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser sowie sonstige Leistungserbringer; einen eigenen Bereich stellt die Arzneimittelversorgung dar.
Wie ist der Haftungsausschluss möglich?
Nach § 278 Satz 2 BGB ist sogar der Haftungsausschluss für vorsätzliches Verhalten des Erfüllungsgehilfen möglich. In beiden Fällen handelt es sich um gesetzliche Haftungsklauseln, die einen teilweisen Haftungsausschluss vorsehen.
Ist eine Haftungsausschlussklausel unzulässig?
Eine Haftungsausschlussklausel ist dann unzulässig, wenn sie in Anbetracht der Umstände im Hinblick auf die Billigkeit und Gerechtigkeit nicht akzeptabel ist. Nichtsdestotrotz lässt dies ausreichend Raum für klare und maßgeschneiderte Formulierungen für den Haftungsausschluss in Österreich.
Wie ist der Haftungsausschluss für Erfüllungsgehilfen möglich?
Nach § 278 Satz 2 BGB ist sogar der Haftungsausschluss für vorsätzliches Verhalten des Erfüllungsgehilfen möglich. In beiden Fällen handelt es sich um gesetzliche Haftungsklauseln, die einen teilweisen Haftungsausschluss vorsehen. In gesetzlich besonders geregelten Fällen besteht sogar eine verschuldensunabhängige Haftung.