Wer ist von REACH betroffen?

Vom Anwendungsbereich der REACH-Verordnung sind betroffen: Hersteller und Importeure von Stoffen als solche, Stoffen in Gemischen und in Erzeugnissen (als Hersteller vornehmlich die chem. nachgeschaltete Anwender von Stoffen als Erzeugnishersteller (praktisch in jeder Branche denkbar).

Wer ist Hersteller nach REACH?

Hersteller ist im Sinne der REACH-Verordnung jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die einen Stoff herstellt. Hersteller unterliegen der Registrierungspflicht und der Informationspflicht, der Meldepflicht und ggf. der Zulassungspflicht.

Wann ist REACH notwendig?

Wichtig: Wer nach dem 1.6.2018 erstmalig einen Stoff in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr herstellt oder importiert, muss diesen registrieren. Dazu können Sie die ECHA Datenbank der registrierten Stoffe nutzen.

Was sagt die REACH Verordnung aus?

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REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.

Wer muss eine REACH Erklärung abgeben?

Das heißt, jeder Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in Zubereitungen in einer Menge von ≥ 1 t/a herstellt oder importiert, muss ein Registrierungsdossier bei der ECHA einreichen. Dezember 2010 besteht eine Meldepflicht der gemäß REACh-Verordnung registrierungspflichtigen Stoffe.

Wer muss REACH anwenden?

Die Pflicht zur Erfüllung der Anforderungen von REACH, zum Beispiel die Registrierung, liegt bei den Importeuren mit Sitz in der Europäischen Union oder bei dem in der EU ansässigen Alleinvertreter eines nicht in der EU ansässigen Herstellers.

Was ist ein Erzeugnis nach REACH?

Laut Artikel 3 (3) REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

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Was muss man bei REACH machen?

REACH umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen. Ein Kernelement der REACH-Verordnung ist die Registrie- rung aller Stoffe, die in einer Menge von mindestens einer Tonne pro Hersteller/ Importeur und Jahr hergestellt oder importiert werden.

Wer braucht REACH?

REACH-Pflicht Registrierung Die Registrierungspflicht gilt für jedes Unternehmen mit Sitz in der EU, das einen chemischen Stoff in einer Menge von einer Jahrestonne oder mehr herstellt oder in die EU importiert.

Wann ist ein Produkt REACH konform?

Als REACH-konform gelten Produkte und Erzeugnisse, die alle Bedingungen der EU-Chemikalienverordnung erfüllen.

Was ist eine REACH Konformitätserklärung?

Sie regelt den Umgang mit chemischen Stoffen in Zubereitungen und Erzeugnissen. Durch REACH soll die Verwendung von chemischen Stoffen lückenlos von der Herstellung bis zur Endanwendung verfolgbar sein. Unsere Produkte gelten als „Erzeugnisse“ und nicht als „Stoffe“, und sind als solche nicht registrierungspflichtig.

Ist REACH Pflicht?