Was versteht man unter persönliche Schutzausrüstung?

Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen …

Was zählt nicht zur persönlichen Schutzausrüstung?

Keine persönliche Schutzausrüstung sind hingegen Arbeitskleidungen und Uniformen, die nicht speziell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen (vgl. § 1 Abs. 23 PSA-BV).

Was zählt zur persönlichen Schutzausrüstung PSA?

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.

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Was für PSA gibt es?

Persönliche Schutzausrüstung unterteilt sich in folgende Arten:

  • Atemschutz.
  • Augen- und Gesichtsschutz.
  • Fuß- und Knieschutz.
  • Gehörschutz.
  • Handschutz.
  • Hautschutz.
  • Kopfschutz.
  • PSA gegen Absturz.

Was ist bei der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung zu beachten?

Ihre Beschäftigten sind demnach dazu verpflichtet: Die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber zu benutzen. Vor jeder Benutzung ist die persönliche Schutzausrüstung auf Funktionstauglichkeit hin zu testen und einer Sichtprüfung zu unterziehen.

Bei welchen Gefährdungen ist die betreffende PSA erforderlich?

PSA müssen daher insbesondere folgende Schutzeigenschaften haben: Schutz vor Gefahren bei Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum. Schutz vor mechanischen Einwirkungen. Schutz vor klimatischen Einwirkungen, d. h. Schutz vor Einwirkung von Nässe, Wind und Umgebungskälte.

Wann muss eine PSA verwendet werden?

Die Benutzung von PSA ist insofern immer dann eine geeignete Maßnahme, wenn die Gefährdungen durch technische oder organisatorische Lösungen nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das bedeutet im Umkehrschluss: Technische und organisatorische Maßnahmen haben immer Vorrang vor PSA.

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Wann muss ich persönliche Schutzausrüstung tragen?

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zur Abwehr und Minderung von Gefahren bestimmt. Sie ist dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist. Die Beschäftigten haben die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen.