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Sind Produktfotos geschützt?
Urheberrechte bei Produktfotos beachten! Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt, ob als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG). Daher gilt auch für Produktfotos: Werden diese ohne Erlaubnis des Urhebers (Fotografen) genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Was darf ich fotografieren und veröffentlichen?
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Wann können diese Fotos von jeder anderen Person frei verwendet werden?
Bilder müssen immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden. Nur wenn ausdrücklich keine Quellenangabe vorgeschrieben ist, darf man darauf verzichten. Immer verwenden darf man Bilder, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Das ist in der Schweiz der Fall, wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist.
Wie fotografiere ich am besten Produkte?
Als Faustregel gilt, härteres Licht ist am besten, wenn du vorhast, einen schwarzen Hintergrund zu verwenden, damit die Produkte sich vom Hintergrund abheben. Wenn du einen weißen, hellen oder natürlichen Hintergrund nutzt, ist diffuseres Licht am besten. Das verhindert, dass dein Produkt im Hintergrund verschwindet.
Welche Bilder darf man bei eBay verwenden?
Sie dürfen Bilder, Videos oder Beschreibungen in eBay-Angeboten verwenden, sofern Ihre Nutzung dieser Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter verstößt und die Inhalte nach unserem Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln zulässig sind.
Ist das Fotografieren von Häusern erlaubt?
Gemäß § 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen Sie Gebäude fotografieren, wenn dies von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich ist. Müssten Sie allerdings ein Privatgelände betreten, benötigen Sie eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers.
Ist das Logo geschützt?
Namen und Logos können je nach Gestaltung als Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken geschützt werden. Weil Wortmarken mehrere Worte umfassen dürfen, können grundsätzlich auch Werbeslogans schutzfähig sein.
Was bietet ein Blog für mich?
Viel mehr bietet ein Blog die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und sich als Experte auf einem bestimmten Gebiet zu positionieren. Auch persönlich entwickelt man sich durch das Bloggen weiter: Man lernt sich verständlich auszudrücken, seine Gedanken zu strukturieren und Inhalte interessant aufzubereiten.
Was sind die wichtigsten Seiten für einen Blog?
Wichtige Seiten anlegen. Es gibt bestimmte Seiten, die jede Website und jeder Blog haben sollte. Dazu zählen: Eine „Über mich“-Seite erstellen, um deinen Lesern zu zeigen, wer du bist und was du ihnen bieten kannst. Ein Impressum (gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung) Eine Datenschutzerklärung.
Was brauchst du für einen eigenen Blog erstellen?
Wenn du einen eigenen Blog erstellen willst, braucht dein Blog einen Namen (z. B. Blogmojo). Und eine am besten gleichlautende Domain, wie z. B. blogmojo.de. Unter dieser ist dein Blog und dessen Artikel später im Browser abrufbar (der pinke Teil der URL): Bei der Auswahl von Blognamen und Domain solltest du auf Folgendes achten:
Wie kann ich deinen Blog betreiben?
Wenn du es halbwegs ernst mit dem Bloggen meinst, solltest du deinen Blog jedoch auf einem eigenen Webhosting-Paket betreiben. Mit einer selbst eingerichteten WordPress-Installation und einer eigenen Domain.