Wie stellt sich die Frage nach den Gesundheitsfragen?

Bei fast jeder Beratung stellt sich die Frage nach den Gesundheitsfragen, was anzugeben ist und welche Angaben man nicht machen muss. Hier hatte ich bereits einmal dazu etwas veröffentlicht. Festzuhalten ist hierbei, dass es sich hierbei um einen sehr heiklen und elementaren Bereich handelt.

Was sollte man beachten für die Beantwortung der Gesundheitsfragen?

Für die Beantwortung der Gesundheits­fragen sollte man sich daher unbedingt genügend Zeit nehmen und höchste Sorgfalt darauf verwenden. Stellt der Versicherer später fest, dass die Fragen nicht vollständig oder falsch beantwortet wurden, kann er die Leistung verweigern oder sogar den kompletten Versicherungs­vertrag anfechten.

Ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen unerheblich?

Nur bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag kann der Versicherer das Risiko seines Vertragspartners einschätzen. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich wie “wichtig” oder “unwichtig” der einzelne seine Risiken einschätzt.

Was hilft bei Fragen zu Krankheiten?

Bei Fragen zu Krankheiten, Pflege und Vorsorge hilft zukünftig ein neues Info-Portal der Bundesregierung. Das Nationale Gesundheitsportal gesund.bund.de hält die wichtigsten Fakten zu den 200 häufigsten Krankheiten bereit.

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Welche Gesundheitsfragen werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt?

Gesundheitsfragen werden bei nahezu allen Policen gestellt, die das Leben oder die Gesundheit versichern. Dazu gehören: Manche andere Zusatzversicherung, die bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit einspringt, bringt ebenfalls Gesundheitsfragen mit sich. Dagegen gibt es Gesundheitsfragen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht.

Welche Folgen hat die Versicherung für Gesundheitsfragen?

So kann die Versicherung etwa die Versicherungsleistungen reduzieren oder rückwirkend höhere Beiträge ab Vertragsbeginn in Rechnung stellen. Welche Folgen es hat, Gesundheitsfragen nachträglich zu ändern, hängt letztlich vor allem vom Grad des Versäumnisses bzw. der Fahrlässigkeit ab.