Ist ein Änderungsvertrag unnötig?

Ist etwas nicht im Arbeitsvertrag geregelt oder durch eine Klausel frei regelbar, ist ein Änderungsvertrag unnötig. Arbeitgeber machen von ihrem Direktionsrecht Gebrauch. Steht etwa kein Arbeitsort im Vertrag, schickt der Chef den Mitarbeiter legal an einen anderen Ort.

Was ist ein Änderungsvertrag?

Ein Änderungsvertrag bedeutet die nachträgliche Änderung eines bestehendes Vertrags durch zwei Parteien. Dabei geht es meist um eine Anpassung des bestehenden Arbeitsvertrags. Weitere Vertragsmöglichkeiten sind eine Bürgschaft oder ein Dauerschuldverhältnis. Die Änderung betrifft einen oder mehrere Punkte des alten Vertrags.

Was sind die Regelungen aus dem alten Änderungsvertrag?

In diesem stehen die Regelungen aus dem ehemaligen Änderungsvertrag. Arbeitnehmer müssen sich innerhalb ihrer normalen Kündigungsfrist entscheiden, spätestens aber nach drei Wochen. Nimmt der Mitarbeiter an, arbeitet er zum Datum des neuen Vertrags zu den geänderten Konditionen. Lehnt er ab, ist die Änderungskündigung eine normale Kündigung.

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Ist eine Vertragsänderung grundsätzlich nicht möglich?

Eine einseitige Vertragsänderung ist somit grundsätzlich nicht möglich, mit Ausnahme der Gestaltungsrechte wie Rücktritt oder Kündigung. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Partei eine Vertragsänderung verlangen kann.

Welche gesetzlichen Regelungen unterliegen dem Geschäftsbesorgungsvertrag?

Der Geschäftsbesorgungsvertrag unterliegt im Wesentlichen denselben gesetzlichen Regelungen wie der Auftrag, dabei ist es unerheblich, ob er entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Somit darf beispielsweise ein Rechtsanwalt sein Mandat kündigen, wenn sich sein Mandant ständig über Ratschläge hinwegsetzt [ AG München, 28.05.2008, 222 C 30394/07].

Was ist ein gegenseitiger Dienstvertrag?

Hierbei handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag. Am weitesten verbreite Formen sind der Arbeitsvertrag und der Behandlungsvertrag. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der eine Vertragsparteien zur Leistung eines versprochenen Dienstes und der andere Teil zur Entrichtung einer Vergütung verpflichtet, vgl. § 611 BGB.

Warum ist der Behandlungsvertrag nicht als Werkvertrag einzuordnen?

Rechtlich ist der Behandlungsvertrag nämlich als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB und nicht als Werkvertrag nach § 631 BGB einzuordnen. Das bedeutet, dass der Arzt dem Patienten nur eine Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, aber gerade nicht den Erfolg der Behandlung schuldet.

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Welche Voraussetzungen sind für die Inanspruchnahme eines Nichtstörers geregelt?

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Nichtstörers sind in den einzelnen polizeigesetzlichen Vorschriften geregelt. Die landesrechtlichen Gesetze orientieren sich dabei an der Regelung im Bundespolizeigesetz, weshalb sich Unterscheidungen allenfalls im Wortlaut finden: