Unter welchen Bedingungen ist eine Videoüberwachung zulässig?

1. Rechtmäßigkeit: Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.

Wo darf ich Überwachungskameras aufstellen?

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus an beliebiger Stelle anbringen. Dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier vertraute Personen auf.

Wie lange befinden sich videoüberwachungen im Laden?

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden dürfen die Daten aus der Videoüberwachung maximal 72 Stunden gespeichert werden. Weil diese Aufzeichnungsdauer jedoch nicht in jedem Fall praktikabel ist, haben Gerichte zum Teil entschieden, dass unter Umständen auch eine Speicherdauer von 10 Tagen zulässig sein kann.

Wann ist Videoüberwachung durch Private erlaubt?

1. Die Videoüberwachung darf nur eingesetzt werden, wenn dieser Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Personen, durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip).

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Wie lange darf Videomaterial gespeichert werden?

„Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. “ Nach Meinung der Aufsichtsbehörden ergibt sich daraus eine maximale Speicherdauer von 48 – 72 Stunden.

Wann werden die videoüberwachungen gelöscht?

Speicherdauer Videoüberwachung Die Daten der Videoüberwachung sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 lit. a DS-GVO) oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Wer darf eine Bodycam tragen?

Der Einsatz von Bodycams ist daher zulässig, wenn er anlassbezogen zu Zwecken erfolgt, die im Vorhinein eindeutig festgelegt sind. Mögliche berechtigte Interessen sind: Schutz der Sicherheitsdienstmitarbeiter vor Übergriffen. Nachträgliche Identifikation des Tatverdächtigen.