Kann der Arbeitgeber verlangen die Kamera anmachen?

‚ Aber der Arbeitgeber hat tatsächlich das Recht, das zu verlangen. Er hat das Weisungsrecht, so wie der Arbeitgeber im Betrieb die Präsenz-Besprechungen verlangen kann. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass eine Videokonferenz, ein Online-Meeting, auch mit eingeschalteter Videokamera stattfindet. Das ist zulässig.

Was kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einseitig alles vorschreiben und was nicht?

Um auf Veränderungen reagieren zu können, benutzt der Arbeitgeber sein Direktions- und Weisungsrecht. Einseitig darf der Arbeitgeber daher ebenso wenig die Arbeitsstunden kürzen oder heraufsetzen, die Arbeitsvergütung kürzen oder den Arbeitnehmer an einen unzumutbaren Arbeitsplatz versetzen.

Was müssen Arbeitgeber beachten bei der Videoüberwachung im öffentlichen Büro?

Wird die Videoüberwachung im öffentlichen Büro eingesetzt, müssen Arbeitgeber unbedingt auf Eines achten: Die Aufzeichnung von Tonspuren ist absolut tabu. Es dürfen demnach nur Bilder, jedoch keine Gespräche oder Ähnliches mitgeschnitten werden. Wer sich hieran nicht hält, muss empfindliche Strafen befürchten.

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Wie darf die Videoüberwachung am Arbeitsplatz durchgeführt werden?

Tatsächlich darf die Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder die Videoüberwachung der Mitarbeiter durchgeführt werden, nur wenn die das entsprechende Gesetz z.B. dem Arbeitsrecht und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhält. Nun schauen wir zusammen, wie die Rechtslage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist.

Ist der Einsatz von Kameras erlaubt?

Praxistipp: Arbeitgeber sollten sehr zurückhaltend mit dem Einsatz von Kameras sein. Nur wenn es um den Schutz vor erheblichen Straftaten geht, ist die offene Überwachung von Arbeitsplätzen, z.B. Bankschaltern oder Zahlstellen, erlaubt.

Ist eine Videoüberwachung von Mitarbeitern zulässig?

Eine Videoüberwachung von Mitarbeitern ist und bleibt nur in Ausnahmefällen zulässig. Ob heimlich oder offen – Kameras sind immer heikel, wenn sie auf Arbeitsplätze gerichtet sind.