Ist der Keller überflutet?

Ist der Keller nach Starkregen oder Hochwasser überflutet, ist richtiges Handeln wichtig. Übereilte Aktionen können aber noch mehr Schaden anrichten oder die Versicherungsansprüche gefährden. Darauf sollten Sie achten. In einigen Regionen Deutschlands machen kräftige Regenfälle vielen Hausbesitzern zu schaffen.

Wie sollte der Keller aufgeräumt werden?

Nach Rücksprache mit der Versicherung sollte der überflutete Raum aufgeräumt werden. Der Keller kann mit einer Tauchpumpe (in der Regel im Baumarkt leihbar) frei gepumpt werden. Die Elektroinstallationen sollten vor Wiederinbetriebnahme vom Fachmann geprüft werden.

Wie kann der Keller frei gepumpt werden?

Der Keller kann mit einer Tauchpumpe (in der Regel im Baumarkt leihbar) frei gepumpt werden. Die Elektroinstallationen sollten vor Wiederinbetriebnahme vom Fachmann geprüft werden. Die Räume müssen ordentlich gelüftet werden und ein Entfeuchter aufgestellt. Gegebenenfalls fällt nun eine Sanierung an.

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Wie können sie ihr Haus schützen vor Überflutungen?

Am einfachsten können Sie Ihr Haus vor einer Überflutung schützen, wenn Sie noch in der Planungsphase sind. Nicht nur in Hochwasser-Risikogebieten sind Schutzmaßnahmen zu empfehlen. Auch in anderen Regionen könnte es aus unterschiedlichen Gründen zu Überflutungen kommen.

Wie geht es mit der Wiederherstellung der Substanz im Keller?

Wenn es um die Wiederherstellung der Substanz und die in der Folge entstehenden Kosten geht, der Keller erst dadurch wieder nutzbar wird, dann ist für solche Maßnahmen, der Vermieter gefordert – er muss den Keller wieder nutzbar machen. Überschwemmung im Keller durch Unwetter – Haftung des Vermieters?

Wann darf man das Wasser aus dem Keller Pumpen?

Man darf nicht in jedem Fall sofort das Wasser aus dem Keller pumpen. Bei hohen Pegelständen sogar erst, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst besteht laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes durch den ungleichen Wasserdruck beschädigt wird.

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Ist ein Keller nicht nutzbar?

Ist ein Keller nicht nutzbar, dann kommt eine Mietminderung in Frage. Die Minderung ist in aller Regel nicht hoch – für einen überfluteten Keller wurden für die Zeit der nicht möglichen Nutzung seitens eines Gerichts 5 Prozent Mietminderung zugesprochen.