Wie lange darf eine Behörden Zeit zu antworten?

Wenn einer Behörde alle notwendigen Unterlagen vorliegen, so hat sie eine maximale Bearbeitungszeit von sechs Monaten für Ihren Antrag – auch für den Überprüfungsantrag. Für einen Widerspruch hat Sie eine maximale Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Was tun wenn Amt nicht reagiert?

Wenn eine Behörde nicht innerhalb der Frist antwortet, haben Sie vier Möglichkeiten: Behörde erinnern: Sie werden von FragDenStaat.de.de per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.

Sind Behörden verpflichtet zu antworten?

Leider gibt es in nicht in allen Gemeinde- oder Kreisordnungen die allgemeine Verpflichtung für Behörden, auf Anregungen, Bitten oder Beschwerden zu antworten. So bspw. § 24 GO NRW bzw. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

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Kann man Behörde Frist setzen?

Angemessene Frist ist in Verwaltungsverfahren in aller Regel drei Monate. In sozialrechtlichen Verfahren sind es zunächst sechs Monate, geht es um einen Widerspruchsbescheid sind es wiederum drei Monate.

Wann kann man eine Untätigkeitsklage einreichen?

Nach Ablauf der sechs Monate ist eine Untätigkeitsklage einzureichen. Ausnahmen bilden unter anderem Bescheide für einen Widerspruch. Dazu zählt zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren. Hier liegt die Frist bis zur zulässigen Einlegung einer Klage bei drei Monaten.

Kann man sich über Ämter beschweren?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schicken Sie an den Chef oder die Chefin der Behörde oder öffentlichen Stelle. Aufsichtsbehörde: Für manche Behörden, Ämter, Unternehmen oder selbstständige Unternehmer*innen gibt es Aufsichtsbehörden. Das heißt, Sie können Ihre Beschwerde auch direkt an die Aufsichtsbehörde senden.