Was sind Kostenaspekte?

Im betriebswirtschaftlichen Sinn der Kostenrechnung wird unter Kosten meist der in Geldeinheiten bewertete Verbrauch an Produktionsfaktoren verstanden, der durch die betriebliche Produktion verursacht wird. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage von Zahlungsvorgängen wie beispielsweise bei den Anschaffungskosten.

Was sind primär und Sekundärkosten?

Das Gegenteil von Primärkosten sind Sekundärkosten. Primärkosten können in verschiedene Kostenarten unterschieden werden: Personalkosten, Materialkosten, Betriebsmittelkosten, Fremdleistungskosten, Kapitalkosten und Wagniskosten. Sekundärkosten sind Kosten, die im innerbetrieblichen Leistungsaustausch entstehen.

Welche Zusatzkosten sind in der internen Kostenrechnung verwendet?

Zusatzkosten werden dagegen nur in der internen Kostenrechnung verwendet. Beispiele für Zusatzkosten sind die kalkulatorischen Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn. Die Ermittlung der Selbstkosten nutzt ein Unternehmen, um die Verkaufspreise festzulegen.

Was ist der Unterschied zwischen Zusatzkosten und internen Rechnungen?

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Grundkosten tatsächlich im internen und externen Rechnungswesen anfallen. Zusatzkosten werden dagegen nur in der internen Kostenrechnung verwendet. Beispiele für Zusatzkosten sind die kalkulatorischen Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn.

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Was sind die Zusatzkosten für einen Unternehmer?

Beispiele für Zusatzkosten sind die kalkulatorischen Zinsen und der kalkulatorische Unternehmerlohn. Die Ermittlung der Selbstkosten nutzt ein Unternehmen, um die Verkaufspreise festzulegen. Der Verkaufspreis übersteigt die Kosten um die Gewinnspanne, die der Unternehmer für sich kalkuliert.

Was sind die Einzelkosten?

Das Gegenstück zu den Einzelkosten sind die Gemeinkosten, bei denen es sich um Kosten handelt, die nicht unmittelbar Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens zuordenbar sind, etwa die bezahlte Miete für ein Büro. Bei der Berechnung von Einzelkosten gibt es zwei gängige Verfahren: das Grenzplankostenverfahren und die Prozesskostenrechnung.