Wo darf ich mit dem Segway fahren?

Mit Segways muss man – sofern vorhanden – auf Fahrradwegen oder einem Schutzstreifen fahren. Gibt es keinen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Bürgersteigen sind sie nicht erlaubt, für Fußgängerzonen, die nicht durch eine Beschilderung freigegeben sind, ist eine Sondergenehmigung nötig.

Ist ein Segway ein Elektrokleinstfahrzeug?

Wenn wir über Mikromobilität sprechen, sprechen wir über kleinere Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, wie z.B. elektrische Tretroller und Segways. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst.

Was ist ein Elektrokleinfahrzeug?

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen (§ 1 Abs. 1 eKFV):

Was zählt zu Elektrokleinstfahrzeuge?

Unter Elektrokleinstfahrzeugen versteht man kleine, batteriebetriebene Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwingdigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h liegt. In diese Kategorie fallen beispielsweise E-Scooter und Segways.

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Werden Segways noch hergestellt?

Nun hat der einst als futuristisch geltende Stehroller ausgedient. Am 15. Juli beendet der chinesische Mutterkonzern Segway-Ninebot die Produktion des Segway Personal Transporters.

Wie fährt man mit dem Segway?

Um sich auf dem Segway PT vorwärts oder rückwärts zu bewegen, lehnt sich der Fahrer leicht nach vorne oder nach hinten. Um nach links oder rechts zu lenken, kippt der Fahrer einfach die LeanSteer-Lenkstange nach links oder rechts. Hält sich der Fahrer gerade, stoppt das Gerät.

Welche Elektrokleinstfahrzeuge gibt es?

elektrische Tretroller, E-Scooter, Segways oder auch Hoverboards und E-Skateboards. Diese werden unter dem Oberbegriff „Elektrokleinstfahrzeuge“ zusammengefasst.