Wie hoch ist der Schwellenwert?

Derzeit liegt der Schwellenwert für Bauaufträge und Konzessionsvergaben bei 5.350.000 Euro. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt er bei 214.000 Euro, im Sektorenbereich bei 428.000 Euro und für Aufträge der oberen und obersten Bundesbehörden bei 139.000 Euro.

Welche Aufträge müssen ausgeschrieben werden?

Vergabestellen des Landes und der Kommunen müssen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 214.000 Euro und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 5.350.000 Euro europaweit ausschreiben.

Wie hoch ist der EU Schwellenwert 2021?

Die Europäische Kommission plant die Schwellenwerte für die Jahre 2020-2021 wie folgt anzupassen und voraussichtlich im Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen: für Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)

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Wann muss ein Unternehmen öffentlich ausschreiben?

Die öffentliche Ausschreibung erfolgt immer bei Überschreiten der Schwellenwerte für die beschränkte Ausschreibung und wenn sonst keine Gründe eine andere Vergabeart rechtfertigen.

Wann werden die Schwellenwerte bestimmt?

Zuvor werden die Schwellenwerte von der EU bestimmt, zuletzt vorliegend als EU-Verordnung vom 30.Oktober 2019 zur Festlegung der Schwellenwerte für die Jahre 2020 und 2021. Die Festlegung erfolgt alle 2 Jahre neu, in der Regel mit wechselnden Werten.

Wann gelten die Schwellenwerte in Euro?

Die Schwellenwerte in Euro gelten in jedem EU-Mitgliedsstaat. Sie sind zugleich in die Währungen derjenigen EU-Mitgliedsländer umzurechnen, die nicht den Euro führen. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Da die Vergabeordnungen direkt auf EU-Vorschriften verweisen, bedarf es keiner weiteren Veranlassung.

Was betragen die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen?

Mit Bezug auf die Verordnung der EU-Kommission (veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 31.10.2019) betragen die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen in 2020 und 2021 für: alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge und übrige Auslobungsverfahren = 214.000 € (vorher 221.000 €).

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Was sind die Schwellenwerte in der VOB?

Schwellenwerte. Schwellenwerte bilden die Wertgrenze, bei deren Erreichen ein öffentlicher Auftraggeber die Ausschreibung für eine Baumaßnahme EU-weit vornehmen muss und dafür die Regelungen der VOB Teil A im Abschnitt 2 nach den entsprechenden EU-Paragrafen in der VOB sowie im Abschnitt 3 nach den VS-Paragrafen in der VOB für Bauaufträge zur