Kann ich Schädlingsbekämpfung auf Mieter umlegen?

Laufende Kosten für Kammerjäger, die z.B. im Rahmen von Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung entstehen, sind umlagefähig, d.h. sie können vom Vermieter über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden (§ 27 der II. Berechnungsverordnung).

Wer muss Kammerjäger zahlen?

Die Kosten, die bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung entstehen, trägt immer Ihr Vermieter. Die einzige Ausnahme: Ihr Vermieter kann schlüssig nachweisen, dass Sie selbst als Mieter den Schädlingsbefall in der Wohnung zu verschulden haben.

Wer trägt die Kosten für Wespennestentfernung?

Kosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.6.2011 – 412 C 32370/10, WuM 2011, 629).

Was ist ein schädlingsmonitoring?

Besonders Betriebe die Lebensmittel verarbeiten, behandeln oder herstellen, unterstehen der gesetzlichen Pflicht ein Schädlingsmonitoring durchzuführen und diese Kontrollen lückenlos zu dokumentieren. Ein professionelles Schädlingsmonitoring bedeutet eine vorbeugende chemische, biologische oder physikalische Schädlingskontrolle.

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Was sind Schädlinge?

Als Schädlinge werden Organismen bezeichnet, die vor allem einen wirtschaftlichen Schaden an Ihrem Eigentum anrichten oder gesundheitliche Folgen für den Menschen haben können. Es handelt sich meist um Tiere wie Insekten, Schadnager oder Mikroorganismen, die den menschlichen Körper oder Wohnbereiche, Arbeitsstätten und Lagerhäuser befallen.

Was sind Schädlinge und deren Exkremente?

Schädlinge und deren Exkremente sind definitiv als Kontamination und nachteilige Beeinflussung zu bewerten. Entscheidend ist in §3 die Begrifflichkeit der Gefahr. Lebensmittel dürfen selbst der Gefahr der Kontamination bzw. negativen Beeinflussung durch sie nicht ausgesetzt werden.

Wie lange dauert eine Kontrolle mit schädlingszuwanderung?

In der Praxis hat sich ein Abstand von maximal drei Monaten durchaus bewährt. Die Voraussetzungen für Kontrollen mit diesen großen zeitlichen Abständen indes sind umfangreich: So muss hierbei die Umgebung des Objektes unproblematisch in Bezug auf Schädlingszuwanderung und das Objekt selbst in gutem baulichen Zustand sein.