Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer zahlt Baumpflege?
- 2 Ist der Vermieter für den Garten zuständig?
- 3 Kann der Vermieter baumfällarbeiten auf die Mieter umlegen?
- 4 Wer muss sich um den Garten kümmern?
- 5 Wer muss den Garten pflegen Mieter oder Vermieter?
- 6 Ist der Vermieter verpflichtet einen Baum zu fällen?
- 7 Was sind die Pflichten von Vermietern und Mietern?
Wer zahlt Baumpflege?
Ein Wohnungseigentümer muss nicht unbedingt für die Pflege von Bäumen in dem Gartenteil aufkommen, für den er ein Sondernutzungsrecht hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 481 C 24911/16 WEG).
Ist der Vermieter für den Garten zuständig?
Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist der Vermieter grundsätzlich für die gesamte Pflege des Gartens verantwortlich. Enthält der Vertrag hingegen eine allgemeine Formulierung wie „der Mieter übernimmt die Gartenpflege“, fallen aufwendige Arbeiten wie das Fällen bzw.
Kann der Vermieter baumfällarbeiten auf die Mieter umlegen?
Die meisten Gerichte sind sich entsprechend darin einig, dass es sich bei Baumfällarbeiten nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt. Das AG Berlin-Schöneberg urteilte ebenfalls, dass das Baumfällen nicht zu den Betriebskosten gehört, die auf Mieter umgelegt werden können.
Sind Baumschnittkosten Umlagefähig?
Baumschnitt: Grundsätzlich umlegbare Betriebskosten Daher handelt es sich bei den Kosten für den Baumschnitt um übliche Kosten der Gartenpflege, die auf den Mieter umlegbar sind. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn der Baumschnitt über mehrere Jahre hinweg nicht erfolgt ist.
Wer trägt Kosten für Heckenschnitt?
Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.
Wer muss sich um den Garten kümmern?
Wer muss den Garten pflegen? Gewöhnlich wird im Mietvertrag festgesetzt, wer die Gartenpflege übernimmt. Enthält ein Mietvertrag keine Regelung, ist die Gartenpflege Aufgabe des Vermieters. Will er sie auf den Mieter übertragen (also Gartenpflege Mieter), ist eine entsprechende vertraglichen Regelung notwendig.
Wer muss den Garten pflegen Mieter oder Vermieter?
Existiert um das Mehrfamilienhaus ein Hausgarten, ist dessen Pflege Sache des Vermieters, auch wenn der Garten insgesamt oder in einzelnen Teilflächen vermietet ist. Der Mieter ist zur Gartenpflege nur dann verpflichtet, wenn ihm die entsprechenden Arbeiten vertraglich in wirksamer Weise übertragen worden sind.
Ist der Vermieter verpflichtet einen Baum zu fällen?
Wächst ein Baum in des Nachbarn Garten, wird der Mieter verpflichtet sein, den Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand machbar ist. Benötigt er eine Motorsäge oder muss bei hohen Bäumen eine Gartenbaufirma beauftragt werden, ist der Vermieter in der Pflicht.
Wie kann der Vermieter die Gartenarbeit selbst bestimmen?
Art und Umfang der Gartenarbeit kann der Mieter selbst bestimmen. Solange der Garten nicht zu verwahrlosen droht, steht dem Vermieter auch hinsichtlich der einfachen Pflegearbeiten kein Weisungsrecht zu.
Wie regelt der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege?
Regelt der Mietvertrag, dass der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege trägt, dann ist der Mieter nicht zur Durchführung der Gartenpflege verpflichtet. Der Vermieter darf die Gartenpflege nicht einfach auf den Mieter abwälzen, aber er darf die laufenden Kosten für die Gartenpflege als Nebenkosten auf den bzw. die Mieter umlegen.
Was sind die Pflichten von Vermietern und Mietern?
Einige Urteile geben Orientierung über die Pflichten von Vermietern und Mietern. So gehört die ordnungsgemäße Entwässerung des Daches zur vom Vermieter geschuldeten „Soll-Beschaffenheit“. Es besteht aber keine generelle Pflicht des Vermieters, Dachrinnen und Regenabflüsse regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen (vgl. LG Berlin, GE 2004, 1027).