Wie lange muss Versicherung Nutzungsausfall zahlen?
14 Tage
Wie lange du eine Nutzungsausfallentschädigung bekommst, ist rechtlich nicht festgelegt. Grundsätzlich wird nur für die Dauer der Reparatur gezahlt. Versicherungen übernehmen die Kosten aber normalerweise nicht länger als 14 Tage ab dem Tag des Unfalls.
Soll der Schaden endgültig nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden?
Bedenken Sie, dass nur in einem Sachverständigengutachten u.a. die merkantile Wertminderung oder ein Nutzungsausfall explizit Berücksichtigung findet, was bei einem Kostenvoranschlag nicht der Fall ist. Dieser enthält auch keine Angaben zum Restwert und Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs.
Was bekomme ich vom Gutachten ausgezahlt?
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus der Leistung der Versicherung plus dem vom Kfz-Gutachter ermittelten Wert des Unfallwagens. Die Versicherung muss also maximal 130\% des Wiederbeschaffungswertes (9.100 Euro) zahlen. Der vom Gutachter ermittelte Restwert (3.000 Euro) wird nicht vom Versicherer ausgezahlt.
Wie klären sie die Schuldfrage an die Versicherung?
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären sein, sollten Sie auch auf ein Einigungsprotokoll verzichten. Regeln Sie den Unfall dann lieber über die Versicherung und verwenden für das Schreiben an die Versicherung zur Schadensregulierung unsere Vorlage.
Kann die Versicherung den Schaden auszahlen?
Lassen Sie sich den Schaden auszahlen – also Sie verzichten auf eine Reparatur – kann die erstattete Summe jedoch geringer ausfallen, als der Kostenvoranschlag. Der Grund dafür ist einfach: Die Versicherung muss einzelne Positionen wie die Umsatzsteuer nicht bezahlen, wenn die Reparatur nicht tatsächlich durchgeführt wurde.
Was übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung während der Reparaturdauer?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt während der Reparaturdauer auch die Kosten für ein Mietfahrzeug, jedoch nur in Grenzen der Erforderlichkeit, wobei der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet ist. Auch müssen Sie als Geschädigter darauf achten, dass der Mietwagen Ihnen nicht zu einem überhöhten „Unfalltarif“ angeboten wird.
Ist ein Schaden für die Versicherung zu melden?
Ein Schaden ist für die Regulierung der Versicherung zu melden. Ist dies geschehen, müssen Geschädigte auf die Freigabe zur Reparatur durch die zuständige Versicherung warten. Hat es Folgen, wenn keine Freigabe vorliegt?