Ist der Zweitwagen in der Versicherung günstiger?

Das hängt von den Typklassen der beiden Fahrzeuge ab. Ist der Zweitwagen größer und teurer als der erste, lohnt sich ein Gespräch mit dem Versicherer. Eventuell kann es günstiger werden, den Zweitwagen dann als erstes Fahrzeug zu versichern, damit die SF-Klasse übertragen werden kann.

Kann ich mehrere Autos auf mich zulassen?

Die Zulassung des Zweitwagens muss oft auf den gleichen Halter wie beim Erstfahrzeug erfolgen. Die Fahrzeugnutzer müssen häufig ein Mindestalter haben (meist 25 Jahre). Die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein. Es müssen weitere Verträge beim selben Versicherer bestehen.

Ist eine bestehende Autoversicherung vorhanden?

Da ein neues Auto noch keine bestehende Versicherung hat, muss der Fahrzeughalter nur einen neuen Versicherungstarif raussuchen, abschließen und den Pkw zulassen. Kaufen Sie sich einen Gebrauchtwagen, der vor kurzem noch für den Straßenverkehr zugelassen war, ist im Zuge des Autokaufs meist eine bestehende Autoversicherung vorhanden.

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Welche Fahrzeuge sind bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert?

Beide Fahrzeuge müssen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich das Fahrzeug des Ehepartners in die gleiche SF-Klasse einstufen wie das Erstfahrzeug. Allerdings sollten Sie vor einer Entscheidung die Vor- und Nachteile abwägen.

Wann beginnt die Versicherung für den alten Fahrzeughalter?

Ihre Versicherung beginnt dann ab dem Zulassungstag. Der bisherige Versicherungsvertrag des alten Fahrzeughalters wird durch die Ummeldung unwirksam und läuft automatisch zum Tag der Abmeldung aus. Die Regelungen zu der Anzeigepflicht sind im § 97 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt.

Wie kündigen sie einen autoversicherungsvertrag an?

Wenn Sie ein Auto kaufen, können Sie der Übernahme der bisherigen Autoversicherung widersprechen. Damit kündigen Sie den kompletten Vertrag und dürfen die Versicherung wechseln. Die Gründe für eine Kündigung sind nicht relevant und müssen daher nicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklärt werden.