Bei welcher Gesellschaft haftet man nicht mit dem Privatvermögen?

Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens stellt sich dann auch die Frage, inwieweit man für Schulden der Existenzgründung mit seinem Privatvermögen haftet. In der Regel gilt: Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften mit ihrem Privatvermögen, Kapitalgesellschaften nicht.

Wann haftet GbR?

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.

Was ist eine Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung?

Eine Haftung eines Arbeitnehmers kommt auch gegenüber Kollegen in Betracht. Insofern gilt allerdings für Personenschäden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit ein weitgehender Haftungsausschluss gem. § 105 SGB VII. Dem Geschädigten eines Arbeitsunfalls stehen regelmäßig Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

LESEN:   Wo finde ich PayPal Guthaben?

Was ist eine vollständige Haftung des Arbeitnehmers?

Eine vollständige Haftung des Arbeitnehmers kommt regelmäßig nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in Betracht. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Einschränkung der Haftung allerdings noch dann in Betracht kommen, wenn sich ein besonders hohes Schadensrisiko verwirklicht hat, dass außer Verhältnis zur Vergütung des Arbeitnehmers steht.

Wie greift das Bundesarbeitsgericht das Haftungsprivileg ein?

Ab diesem Moment greift zugunsten des Arbeitgebers gegenüber Schadensersatzansprüchen eines Beschäftigten, der infolge eines Sturzes einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein. Dieses Haftungsprivileg hat das Bundesarbeitsgericht nun erneut bestätigt.

Was ist die Haftungsprivilegierung?

Die Haftungsprivilegierung bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung. Die Verletzung der Arbeitnehmerin stellte für diese einen Arbeitsunfall und damit einen Versicherungsfall dar, weswegen Verletztengeld zu zahlen war.