Was ist eine Errungenschaft?

Errungenschaft bilden alle Vermögenswerte, welche die Ehegatten während der Ehe entgeltlich erwerben. Die Errungenschaft ist, ohne anderslautende Vereinbarung in einem Ehevertrag, bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung hälftig zu teilen. Zur Errungenschaft gehören (ZGB 197): alle entgeltlich erworbenen Vermögenswerte.

Wie wird die Berechnung der Errungenschaft aufgeteilt?

Das Resultat der Berechnung der Errungenschaft wird „Vorschlag“ genannt und hälftig zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt.

Was gilt bei der Errungenschaftsbeteiligung?

Die Errungenschaftsbeteiligung gilt immer dann, wenn nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wurde. Bei der Errungenschaftsbeteiligung setzt sich das Vermögen der Ehegatten aus vier Gütermassen zusammen: Eigengut des Ehemannes. Eigengut der Ehefrau. Errungenschaft des Ehemannes.

Welche Leistungen gehören zur Errungenschaft?

Zur Errungenschaft gehören (ZGB 197): Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeleistungen (AHV, BVG, etc.) Ersatzbeschaffungen für Errungenschaft (sog. Surrogate) Alle diese Leistungen müssen während der Ehe erworben worden sein.

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Was sind die Steuerschulden eines verstorbenen?

Steuerschulden eines Verstorbenen gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Wenn ein Mensch stirbt, muss sein Erbe noch eine Steuererklärung für die Zeit vom Jahresanfang bis zum Todestag erstellen. Ergibt sich daraus eine Einkommensteuer-Abschlusszahlung, so mindert diese die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

Was ist für die Erbschaftssteuer zuständig?

Für die Erbschaftsteuererklärung ist das letzte Finanzamt des Erblassers zuständig, nicht das eigene. Ob ein Erbe versteuert werden muss, hängt von der Höhe des Vermögens und dem Verwandschaftsgrad zum Erblasser ab. Für die Erbschaftssteuer gibt es somit Steuerfreibeträge.

Was ist eine Erbschaftsteuererklärung?

Erbschaftsteuererklärung. Eine Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man etwas geerbt hat. Anhand der Erbschaftsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob der Erbe den Nachlass versteuern muss.

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Zur Errungenschaft gehört insbesondere der Arbeitserwerb jedes Ehegatten und die Leistungen von Personal- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, ALV, Pension, etc.). Dazu kommen Erträge aus dem Eigengut sowie Ersatzanschaffungen für Errungenschaft etc. (vgl. Art. 197 und 200 Abs. 3 ZGB ).

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Welche Erträge gehören zur Errungenschaft des Ehepartners?

Erträge aus Eigengut fallen jedoch in die Errungenschaft des betreffenden Ehepartners. Zur Errungenschaft gehört insbesondere der Arbeitserwerb jedes Ehegatten und die Leistungen von Personal- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen (AHV, IV, UV, ALV, Pension, etc.).