Wie lange muss ich die Buchhaltung aufbewahren?

Die Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc. ) und beträgt sieben Jahre. Der Fristlauf startet mit Schluss des Kalenderjahres, für das die Verbuchung vorgenommen wurde bzw. auf das sich der Beleg bezieht.

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist für buchführungsunterlagen?

Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist ist der Schluss des Kalenderjahres, in welchem die letzte Eintragung in das Buch getätigt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden …

Was sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Für Buchführungsunterlagen?

Aufbewahrungs­pflichten für Buchführungs­unterlagen. Für Buchführungsunterlagen gelten Aufbewahrungsfristen von sechs und zehn Jahren (§ 147 AO). Beginn der jeweiligen Aufbewahrungsfrist ist der Schluss des Kalenderjahres, in welchem die letzte Eintragung in das Buch getätigt, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,

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Wie lang ist die Aufbewahrung der Geschäftsbücher?

Nichts desto trotz Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind während mindestens 10 Jahren aufzubewahren. Die Geschäftsbücher (Buchhaltung) und die Buchungsbelege sowie ein allfälliger Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres.

Wie lange sind die Geschäftsbücher und Buchungsbelege aufzubewahren?

Nichts desto trotz Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind während mindestens 10 Jahren aufzubewahren. Die Geschäftsbücher (Buchhaltung) und die Buchungsbelege sowie ein allfälliger Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren.

Wie lange sollten die Unterlagen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen: Buchhaltung sollte im Zweifel die Dokumente länger aufbewahren. Für die Frage, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, dient folgende Orientierung: Dienten die Unterlagen als Buchungsgrundlage, gilt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist, ansonsten die von 6 Jahren. Im Zweifel sollten die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden.