Warum hat der Vermieter keinen Anspruch auf einen Keller oder einen Abstellraum?

Der Vermieter hat kein Recht dem Mieter Teile –auch Nebenräume– während der Mietdauer zu entziehen. Daneben hat der Mieter auch den Anspruch, dass der Keller oder Abstellraum in einem vertragsgemäßen, d. h. mangelfreien, Zustand sind. Daher gilt: Der Mieter hat einen Anspruch auf einen Keller oder Abstellraum, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Ist der Keller nicht verschlossen?

Tatsächlich müssen Sie wohl beweisen, dass der Keller nicht von Ihnen verschlossen wurde. Ihnen fehlt ganz einfach die Kopie der entsprechenden Notiz. Mit einer Mietminderung begeben Sie sich zumindest auf ziemlich dünnes Eis, ich würde zuvor mit einem Anwalt Rücksprache halten.

Was ist die Rechtsprechung für einen nicht nutzbaren Keller?

Rechtsprechung zur Mietminderung wegen einem nicht nutzbaren Keller. Zeitweise Vorenthaltung des Kellers: 2 \% Mietminderung (LG Berlin GE 1996, 471); Entzug der Mitbenutzung des Fahrradkellers: 2,5 \% Mietminderung (AG Menden WuM 2007, 190); Feuchter Keller: 5 \% (AG Düren WuM 1983, 30);

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Was sind die Mindestanforderungen an Wohnräumen im Keller?

Landesbauordnung regelt Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller Dunkle und feuchte Räume, eine schmale Treppe als Zugang – abgesehen davon, dass niemand so wohnen möchte, ist das auch bei Wohnräumen im Keller nicht erlaubt.

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Welche Mieter haben Anspruch auf einen Keller?

Nein, Anspruch auf einen Keller haben Mieter nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Steht dort nichts, gehört kein Keller zur Wohnung. Klar, dass man beim Einzug Anspruch auf einen leeren Keller hat und beim Auszug auch wieder alles ausräumen muss. Welcher Mieter bekommt welchen Keller?

Wann darf der Vermieter den Keller selbst entrümpeln?

Die meisten Gerichte halten eine Frist von circa zwei Wochen für angemessen. Danach darf der Vermieter den Keller selbst entrümpeln oder ein Unternehmen damit beauftragen. Die Kosten dafür trägt der ehemalige Mieter.

Wie regelt der Vermieter die Nutzung der Kellerräume?

Der Vermieter darf in der Hausordnung Regeln für die Nutzung der Kellerräume festlegen. Meistens regelt die Hausordnung z. B., dass für die Nutzung der einzelnen Keller das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.

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