Was ist das Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr?

Das Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Bei der Neugründung eines Unternehmens – z.B. in der Jahresmitte – spricht man für den bis zum 31.12. verbleibenden Zeitraum vom Rumpfgeschäftsjahr. Das erste Geschäftsjahr wird so verkürzt, dass es zum 31.12. des Gründungsjahres endet.

Was ist ein Jahresabschluss?

Unternehmen fassen mittels eines Jahresabschlusses am Ende eines jeden Geschäftsjahres die Geschäftstätigkeit im jeweils vergangenen Geschäftsjahr zusammen. Beim Begriff des Geschäftsjahres handelt es sich um eine Definition aus der Welt der Berichterstattung von Unternehmen.

Was ist das Geschäftsjahr für ein Unternehmen?

Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum – in der Regel 12 Monate – in dem ein Unternehmen seine unternehmerische Tätigkeit ausführt und durch einen Jahresabschluss (Einnahmenüberschuss-Rechnung bei Kleinunternehmern oder Bilanz) beendet. Was es alles sonst noch zum Jahresabschluss zu wissen gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Text.

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Was ist Bestandteil des Jahresabschlusses?

Bestandteil hiervon ist eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres mit der Gewinn- und Verlustrechnung. Im Rahmen der vorbereitenden Tätigkeiten zum Jahresabschluss sind vielfältige Abstimmarbeiten notwendig, um die erforderliche Qualität des Jahresabschlusses zu gewährleisten.

Was ist die Dauer eines Geschäftsjahres?

Als Grundlage für die Berechnung von Umsätzen, Gewinnen und anderen Bilanzkennzahlen dient dabei immer das Geschäftsjahr. In aller Regel beträgt die Dauer eines Geschäftsjahres genau 365 Tage, andernfalls ist von einem Rumpfgeschäftsjahr zu sprechen. Nicht erlaubt ist es hingegen, dass das Geschäftsjahr länger als ein…

Wie lange ist ein Geschäftsjahr zulässig?

Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Jahresabschluß aufzustellen ist. Die Dauer des Geschäftsjahres darf gemäß § 240 Abs. 2 HGB 12 Monate nicht überschreiten. Ein kürzerer Zeitraum, Rumpfgeschäftsjahr genannt, ist bei Eröffnung, Umstellung, Veräußerung zulässig.

Was ist ein kürzeres Geschäftsjahr?

Ein kürzerer Zeitraum, Rumpfgeschäftsjahr genannt, ist bei Eröffnung, Umstellung, Veräußerung zulässig. Geschäftsjahr ist ein Begriff des Handelsrechts; Wirtschaftsjahr ist der entsprechende Begriff des Steuerrechts. Für eingetragene Kaufleute braucht er nicht mit dem Kalenderjahr identisch zu sein.

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