Wer könnte sich für einen Jahresabschluss eines deutschen Unternehmens interessieren?

Nicht nur für das Finanzamt interessant: Banken & Kreditgeber überzeugen. Denn Jahresabschluss und Bilanz sind nichts, was nur für die Augen des Finanzamtes erstellt wird und dann wohlgefällig im Regal verschwindet. Die Steuerbilanz ist existenziell wichtig für zum Beispiel Kreditverhandlungen mit der Bank.

Wer braucht den Jahresabschluss?

Einen Jahresabschluss müssen grundsätzlich alle Kaufleute aufstellen (§ 242 HGB). Davon befreit sind Einzelkaufleute, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss nicht überschreiten (§ 241a HGB).

Was ist der Nettogewinn?

Es ist der Betrag, der übrig bleibt, wenn alle ausstehenden Ausgaben und Rechnungen bezahlt wurden. Deswegen wird der Nettogewinn auch Umgangssprachlich als Endgewinn bezeichnet. Mit dem Nettogewinn kann die Nettoergebnisrechnung durchgeführt werden. Außerdem dient der Betrag als Grundlage für die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV).

Was ist der Jahresabschluss?

Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet. Er stellt den wirtschaftlichen Erfolg und die finanzielle Lage eines Unternehmens dar und ist der Abschluss der Buchhaltung.

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Was sind die gesetzlichen Vorschriften für den Jahresabschluss?

Für den Jahresabschluss gelten gesetzliche Vorschriften. Aus dem Ergebnis ist der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens ersichtlich. Als Jahresabschluss wird der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres bezeichnet.

Wie muss der Jahresabschluss gebilligt werden?

Der Jahresabschluss muss durch den Aufsichtsrat gebilligt werden, er ist mit der Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat können jedoch beschließen, den Jahresabschluss durch die Hauptversammlung feststellen zu lassen.

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