Wann besteht Prüfungspflicht?

Eine Prüfungspflicht ist immer gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft oder GmbH & Co KG (§ 264a HGB) die Grenzen des § 267 HGB nachhaltig (zweimal hintereinander) überschreitet. Daneben ist das Gründungsjahr bereits prüfungspflichtig, wenn die Gesellschaft direkt die Schwellen überschreitet.

Welche Unternehmen müssen vom Wirtschaftsprüfer geprüft werden?

Nach § 316 HGB unterliegen die Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer. Für Konzernabschlüsse und die Jahresabschlussprüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen besteht ebenfalls eine Prüfungspflicht.

Welche Prüfungshandlungen stehen zur Verfügung?

Prüfungsansätze und Prüfungshandlungen Als Prüfungsansätze stehen die kontrollbasierte Prüfung (controls based approach) und die aussagebezogene Prüfung (substantive approach) zur Verfügung.

Wie kommt die aussagebezogene Prüfung zur Anwendung?

Die aussagebezogene Prüfung kommt häufig für Nicht-Routinetransaktionen (z.B. den Verkauf einer Beteiligung) und für Schätzgrößen (z.B. die Höhe einer einzelnen größeren Garantierückstellung) zur Anwendung, sofern keine bedeutsamen Risiken vorliegen. Bei ihr entfällt die Systemprüfung.

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Wie beginnt man mit analytischen Prüfungen?

Man beginnt mit analytischen Prüfungshandlungen und schließt daran Einzelfallprüfungen zu Schlüsselgrößen und Auffälligkeiten sowie ggf. nach Stichprobenverfahren an. Die Wahl zwischen kontrollbasierter und aussagebezogener Prüfung ist für jede Abschlussaussage zu treffen.

Was sind die abschlussaussagen und Prüfungsziele?

1. Abschlussaussagen und Prüfungsziele Der Abschlussprüfer hat zur Beurteilung des Jahresabschluss es die Richtigkeit der einzelnen Aussagen innerhalb des Jahresabschluss es zu prüfen. In IDW EPS 300 n.F. Tz. 7 (IDW 2006a) werden folgende Abschlussaussagen unterschieden: