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Wie ist das eröffnungsinventar geregelt?
Nach § 240 Abs. 1 HGB ist das Anfangs- oder Eröffnungsinventar zu Beginn des Handelsgewerbes zu erstellen (Beginn der Buchführungspflicht). Es bildet somit die Grundlage der Eröffnungsbilanz. In § 240 Abs. 2 HGB ist die Erstellung eines Schlussinventars geregelt. Der Kaufmann hat am Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen
Wann ist das Inventar zu erstellen?
Das Inventar ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu erstellen (§ 240 Abs. 2 Satz 3 HGB). Die jährliche Bestandsaufnahme (→ Inventur) ist zeitnah – in der Regel innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Bilanzstichtag – durchzuführen (R 5.3 Abs. 1 EStR).
Wie ist die Erstellung eines schlussinventars geregelt?
In § 240 Abs. 2 HGB ist die Erstellung eines Schlussinventars geregelt. Der Kaufmann hat am Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen (H 5.3 [Inventur] EStH).
Wie muss das erforderliche Inventar beschaffen sein?
Das erforderliche Inventar muss so beschaffen sein, dass die Vermögensgegenstände artikelgenau nach Art, Menge und Wert verzeichnet sind. Zum Vorratsvermögen gehörende Grundstücke sind also konkret zu bezeichnen, dies schon deshalb, weil anderenfalls die nach §§ 252 ff. HGB in der Bilanz vorzunehmende Bewertung gar nicht erfolgen kann.
Was sind die Angaben zum Inventar?
Wesentliche Angaben sind die Art, die Mengen und der zu diesem Zeitpunkt festgestellte Wert. Gemäß §240 des deutschen Handelsgesetzbuches hat jeder Kaufmann das Inventar zu Beginn einer Unternehmung und zum Ende eines Geschäftsjahres aufzustellen. Die Aufteilung des Inventars erfolgt im Wesentlichen in drei Teilen.
Was ist eine Unterscheidung von Bilanz und Inventar?
Unterscheidung Bilanz – Inventar Die Bilanz ist eine Aufstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens zumeist in Kontenform. Im Gegensatz zum Inventar erfolgt die Aufstellung in gesammelten Posten (z.B. technischen Anlagen und Maschinen) und ist eine Kurzform des Inventars.
Wie erfolgt die Auflistung des Inventars?
Die Auflistung des Inventars erfolgt nicht in Kontenform, sondern als Liste oder Tabelle. Die Inventur beschreibt den Vorgang des Zählens, des Messens und Erfassens aller Wertgegenstände, während das Inventar hingegen das Ergebnis der Inventur ist.