Ist die Miete nicht pünktlich oder vollständig bezahlt?

Mieter, die die Miete nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen sind für Vermieter ein großes Ärgernis. Oft steht dem Vermieter ein langer Zeit, Kosten- und Nerven raubender Weg bevor, bis er die Mietzahlung tatsächlich erhält.

Kann der Vermieter für eine bereits fällige Miete keinen Zahlungseingang feststellen?

Kann der Vermieter für eine bereits fällige Miete keinen Zahlungseingang feststellen, sollte er als erstes den Mieter davon in Kenntnis setzen, dass, in welcher Höhe und für welchen Monat die Mietzahlung nicht erfolgt ist.

Wer ist der Lebensgefährte des Mieters?

Ein Dritter ist auch der Lebensgefährte des Mieters. Das gilt aber nicht für Besucher oder andere Mitglieder der Familie. Der Mieter hat einen Anspruch, dass der Vermieter ihm diese Zustimmung zur Aufnahme in den Mietvertrag erteilt (§ 553 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

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Kann der Vermieter die rückständige Miete sofort eintreiben?

Der Vermieter ist keinesfalls gezwungen, die rückständige Miete sofort einzutreiben. Aufpassen sollte er aber, dass sein Anspruch nicht verjährt. Der Anspruch auf Zahlung der Miete unterliegt der Regelverjährungsfrist, die gem. § 195 BGB drei Jahre beträgt.

Wie lange muss die Miete entrichten werden?

Üblicherweise ist für die monatliche Mietzahlung eine Frist im Mietvertrag festgelegt. Gemäß § 556b BGB besagt das Mietrecht, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten ist. Dabei ist ausreichend, wenn die Miete an diesem Tag überwiesen wird, sie muss nicht bereits beim Vermieter eingegangen sein.

Ist der Mieter verpflichtet ein Entgelt zu bezahlen?

Der Mieter hat die Pflicht ein Entgelt für den Gebrauch der Mietsache zu bezahlen, den sog. Mietzins. Möglich ist auch eine andere Gegenleistung, zB kann einem Hausmeister eine Wohnung überlassen werden. Der Mietzins ist grundsätzlich Ende Monat zu bezahlen.

Ist mit der Miete auch Nebenkosten gezahlt?

Es ist daher zwar weit verbreitet, dass mit der Miete auch Nebenkosten gezahlt werden, aber eben keine Selbstverständlichkeit. Wenn in Ihrem Mietvertrag also nicht explizit „Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme der Heiz- und Betriebskosten “ oder etwas Vergleichbares steht, kann Ihr Vermieter dies nicht von Ihnen verlangen.

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