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Sind Finanzanlagen immateriell?
Neben Sachanlagen (materielle Vermögensgegenstände) und Finanzanlagen (finanzielle Vermögensgegenstände) werden immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermö- gen ausgewiesen. Das Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 A. I. HGB unterteilt die immateriellen Vermögensgegenstände in folgende Unterposten: 1.
Was versteht man unter Finanzanlagen?
Nach HGB zählen zu den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an diese, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens.
Was sind die immateriellen Vermögenswerte von Unternehmen?
Die immateriellen Vermögenswerte von Unternehmen müssen in der Bilanz von den Sach- und Finanzanlagen ausgewiesen werden. Des Weiteren werden sie in zwei Kategorien unterteilt: In die Werte, die vom Unternehmen selbst geschaffen wurden (originär sind) und die Werte, die gegen Entgelt von Dritten erworben wurden.
Wie lange ist die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes anzusetzen?
Nach IAS 38.79 S. 2 besteht die widerlegbare Vermutung, dass die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts 20 Jahre nicht überschreitet. Ein Restwert für einen immateriellen Vermögenswert ist im Rahmen der Berechnung des Abschreibungsvolumens nur in Ausnahmefällen gemäß IAS 38.91 anzusetzen.
Was ist künftiger wirtschaftlicher Nutzen von immateriellen Vermögenswerten?
Ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswerts kann sich u.a. aus Erlösen aus dem Verkauf von Produkten oder der Dienstleistungserbringung oder aus Kosteneinsparungen ergeben (IAS 38.17). 3. Ansatz und Bewertung: Der Ansatz eines Postens als immateriellen Vermögenswert verlangt die Erfüllung der Definitionskriterien (vgl.
Was sind die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts?
In IAS 38.10 sind die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts festgelegt. Dieser muss identifizierbar und beherrschbar sein und einen zukünftigen Nutzen stiften.