Wann muss Kartellamt zustimmen?

Eine Anmeldepflicht liegt nur dann vor, wenn ein Zusammenschluss im Sinne des Gesetzes erfolgt und die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Neben einer Fusion im engeren Sinne sowie einer Mehrheitsbeteiligung kann bereits eine Minderheitsbeteiligung den Tatbestand eines Zusammenschlusses erfüllen.

Wann sind Fusionen erlaubt?

Wann ist eine Fusion erlaubt? Fusionen zwischen zweier oder mehrerer Unternehmen sind grundsätzlich immer erlaubt und sogar erwünscht als Zeichen der freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Ausnahme: Fusionen dürfen nicht den freien Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.

Wer überprüft Unternehmenszusammenschlüsse?

EU: Auf der Ebene der EU ist die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission für die Zusammenschlusskontrolle zuständig. Ihre Befugnisse ergeben sich aus der „Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen“ (EG-Fusionskontrollverordnung, Abk.: FKVO).

Wann schreitet das Bundeskartellamt ein?

Bundeskartellamt

Bundeskartellamt — BKartA —
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gründung 1. Januar 1958
Hauptsitz Bonn, Nordrhein-Westfalen
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Welche Aufgaben hat die Fusionskontrolle?

Die Fusionskontrolle soll den Wettbewerb schützen, indem sie eine marktbeherrschende Stellung eines fusionierten Unternehmens verhindert. Eine solche Stellung würde die Marktmechanismen untergraben. So würde die Preisbildung auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage nicht mehr funktionieren.

Wer überprüft Fusionen?

Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Fusion Die Fusion muss in allen beteiligten EU-Ländern auf Rechtmäßigkeit geprüft werden, bevor sie wirksam werden kann. Dies erfolgt in der Regel durch einen Notar oder ein Gericht. Nach Abschluss dieser Prüfung stellen diese eine Vorabbescheinigung aus.

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