Wie definiert sich eine Geschäftsreise?

Dienstreise; 1. Begriff: Geschäftsreisen sind berufsbedingte Ortsveränderungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätten und der Wohnung des Reisenden. Steuerrecht: Im Steuerrecht spricht man nicht von Geschäfts- oder Dienstreise, sondern verwendet den Begriff der „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit“.

Wann ist eine dienstfahrt eine Dienstfahrt?

Alle anderen Einsatzorte des Mitarbeiters, zu denen er sich von seiner Wohnung aus begibt, gelten seither als Dienstfahrt und unterliegen keinerlei steuerlichen Abzugsbeschränkungen. Bei Berufsgruppen ohne erkennbare erste Tätigkeitsstätte werden sogar alle Fahrten als Dienstfahrten eingestuft.

Wann eine dienstfahrt zur Arbeitszeit gehört?

Erfolgt die Dienstreise während der Arbeitszeit, zählen Fahrten (Auto, Flug- oder Zugfahrt) als Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Erledigt der Arbeitnehmer während einer Fahrt Arbeit, die der Arbeitgeber angeordnet hat, liegt unstreitig Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vor.

Was versteht man unter dienstfahrt?

Dienst- oder Geschäftsreisen sind damit die Abwesenheit vom Arbeitsplatz aus betrieblichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen. Während im öffentlichen Dienst von Dienstreise gesprochen wird, heißt sie in der Privatwirtschaft Geschäftsreise.

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Wann ist der Weg zur Arbeit Arbeitszeit?

Die tägliche An- und Abreise zur Arbeit, also die Wegezeit, ist nicht als Arbeitszeit einzuordnen, da diese zum Privatbereich des Mitarbeiters zählt und keinen direkten Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit aufweist. Fahrzeit hingegen ist die Zeit, die für dienstliche Reisen aufgewendet wird.

Wann ist Reisezeit bezahlte Arbeitszeit?

Nach § 611a Abs. 2 BGB sind Reisezeiten zu vergüten, wenn sie während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfinden und/oder zur Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers gehören. Das ist der Fall, wenn, das Fahren die Hauptleistungspflicht ist, wie zum Beispiel bei Berufskraftfahrern.