Ist die Verwendung von Marken und Logos zulässig?

Handelt es sich bei der Ware um Originalware, welche von Markeninhaber in der EU in den Verkehr gebracht wurde, ist die Verwendung der Marken und Logos in der Regel zulässig. Dies gilt auch für die Werbung.

Kann man fremde Marken und Logos verwenden?

Wir empfehlen daher, dass Unternehmer, die fremde Marken und Logos, insbesondere von bekannten Markenherstellern verwenden wollen, vor der Benutzungsaufnahme fachanwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einholen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Dienstleistungen geht.

Wie kann ich ein Logo verwenden?

Möchte eine Person oder ein Unternehmen ein durch das Urheberrecht geschütztes Logo verwenden, benötigen sie das Einverständnis des Schöpfers. Erteilt dieser die Erlaubnis für eine Verwertung, räumt er dadurch ein sogenanntes Nutzungsrecht ein. Wer für ein Logo Nutzungsrechte erwirbt, sollte die dabei geltenden Bedingungen unbedingt in einem

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Welche Rechte hat der Markeninhaber?

Das Logo unterliegt dann dem Schutz des Markengesetzes. Aus diesem leitet der Markeninhaber seine Rechte ab und hat grundsätzlich das *ausschließliche Recht *über die Verwendung seiner Marke. Er kann daher über die von ihm eingetragene Marke bestimmen und Dritten grundsätzlich die Verwendung der Marke verbieten.

Wie kann ich fremde Logos verwenden?

Um Markenrechtsverletzungen und damit mögliche Abmahnungen und gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob die oben beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, so können fremde Logos auch für eigene Werbezwecke genutzt werden.

Wie erstellen sie ein Logo zu ihrer E-Mail-Signatur?

Google macht es unglaublich einfach, ein Logo zu Ihrer E-Mail-Signatur hinzuzufügen. Um den Prozess zu verstehen, führen Sie die folgenden Schritte aus. 1. Wählen Sie zunächst Ihr Logo in .JPG oder .PNG formt. 2. Gehen Sie zum Einstellrad in der rechten oberen Ecke und klicken Sie auf „Einstellungen“. 3.

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Der folgende Beitrag soll einen ersten Einblick in die derzeitige Rechtslage bieten. Bei einem Logo handelt es sich regelmäßig um eine Bild- bzw. Wort-/Bildmarke, da sich das entsprechende Unternehmen das Logo meist als Marke hat eintragen lassen (Beispiel: Wortmarke „Audi“, Bildmarke „Vier Ringe“, Wortbildmarke „Vier Ringe über dem Wort Audi“).