Ist die Lohnsteuer eine Betriebsausgabe?

Die Lohnsteuer, als ein Teil der Personalkosten oder Lohnkosten, stellt für den Unternehmer eine Betriebsausgabe dar. Sie fällt regelmäßig bei der Berechnung der Löhne oder Gehälter für die Arbeitnehmer des Unternehmers an. Die Lohnsteuer stellt für den Arbeitnehmer eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer dar.

Wie wirkt sich die Lohnsteuer auf den Gewinn aus?

Sie mindern den Gewinn eines Unternehmens und damit auch die Steuerlast. Die Lohnsteuer gehört jedoch zu den wenigen Aufwendungen in diesem Bereich, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Demnach können Unternehmen an sich nicht die Lohnsteuer als Betriebsausgabe absetzen.

Wie kann ich Geschäftsessen absetzen?

Möchten Sie als Freiberufler Geschäftsessen absetzen, handelt es sich dabei steuerrechtlich um Betriebsausgaben bzw. konkrete Bewirtungskosten. Die Aufwendungen für die Beköstigung von Menschen können Sie dabei in Höhe von 70 Prozent im Zuge der Steuererklärung geltend machen.

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Ist Lohn eine Betriebsausgabe?

Personal- und Lohnkosten Löhne, Gehälter und Sozialabgaben, die im Rahmen der Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen, gelten als Betriebsausgaben. Zu den Lohn- und Personalkosten zählen unter anderem auch Zulagen, Aufwendungen für die Altersvorsorge, Urlaubsgelder oder Aufwendungen für die Arbeitssicherheit.

Was sind die allgemeinen Geschäftskosten?

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Nach dem Inhalt werden die AGK durch die Kostenarten der Kostenstellen Leitung und Verwaltung des Bauunternehmens bestimmt und deshalb in der Baupraxis auch oft als „Verwaltungsgemeinkosten“ bezeichnet.

Wie können sie die Bewirtungskosten absetzen?

Grundsätzlich können Sie solche Bewirtungskosten von der Steuer absetzen, die einen betrieblichen oder geschäftlichen Hintergrund haben. Voraussetzung ist, dass der Anlass des Events und die Höhe der Kosten angemessen sind.

Welche Gebühren gibt es für die Ermittlung der Betriebsausgaben?

Für die Ermittlung des Über­schusses der Betriebs­einnahmen über die Betriebs­ausgaben erhält der Steuer­berater 5/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Die Mittel­gebühr liegt bei 12,5/10. Gegen­stands­wert ist der jeweils höhere Betrag der Summe der Betriebs­einnahmen und der Summe der Betriebs­ausgaben, jedoch mindestens 12.500 Euro.

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Welche Gebühren erhält der Steuerberater für die Führung von Lohnkonten?

Für die Führung von Lohn­konten und die Anfertigung der Lohn­abrechnung erhält der Steuer­berater eine Gebühr von 5 bis 28 Euro je Arbeit­nehmer und Abrechnungs­zeit­raum ( § 34 Abs. 2 StBVV ).