Woher kommen Kapitalerträge?

Das Kompositum Kapitalertrag setzt sich aus dem Kapital in Form der Kapitalanlage und dem Ertrag als dem Ergebnis der Kapitalanlage in Form von jeder Gegenleistung aus der Gebrauchsüberlassung von Kapital (wie Zinsertrag, Dividendenertrag, Investmentertrag oder Kursgewinnen) zusammen.

Wann fällt die Abgeltungssteuer an?

Die Abgeltungssteuer fällt für Privatpersonen an, die Gewinne aus Kapitalerträgen erwirtschaften, z. B. Ihre Höhe beträgt zwischen 26,4 und 27,8 Prozent der Kapitalerträge, je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit. Eine einzelne Privatperson erhält einen Freibetrag für die Abgeltungssteuer von 801 Euro pro Jahr.

Wie werden Kapitalerträge berechnet?

Beispiel für die Berechnung der Kapitalertragsteuer Wenn jemand 1001 Euro Kapitalerträge im Jahr hat, kann er zunächst den Steuerfreibetrag von 801 Euro abziehen. Daraufhin bleiben noch 200 Euro, die besteuert werden. Davon 25 Prozent ergeben die Kapitalsteuer, also 50 Euro.

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Welche Kapitalgewinne sind steuerpflichtig?

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von beweglichem privatem Vermögen sind grundsätzlich steuerfrei. Steuerpflichtig werden diese Gewinne, wenn die Tätigkeit als gewerbsmässig beurteilt wird, wenn also ein selbständiger Nebenerwerb vorliegt. Siehe auch die Ausführungen zum Thema «Hobby» im Teil 1 des Artikels.

Was sind Kapitalerträge?

Kapitalerträge sind Gewinne, die Du aus Geldanlagen erwirtschaftet hast. Hierzu gehören diese Erträge: Dividenden: Gewinne, die Du als Aktionär von einer Aktiengesellschaft erhältst. Dir steht aber ein sogenannter Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr zu.

Wie können Verluste aus Kapitalvermögen verrechnet werden?

Verluste aus Kapitalvermögen können nur innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen (und nicht mehr mit anderen Einkunftsarten) verrechnet und ggf. vorgetragen werden. Aktienverluste können im Rahmen der Abgeltungssteuer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Wie viele Zinsen erhältst du in der kapitalertragsanlage?

Falls Du Zinsen von Deinem Finanzamt bekommen hast, musst Du diese auch in der Kapitalertragsanlage angeben. Sie werden mit 0,5 Prozent im Monat, beziehungsweise mit 6 Prozent im Jahr verzinst. Nach einer Sperrfrist von 15 Monaten erhältst Du dann diese Steuerrückerstattungen, und musst diese als Kapitalerträge versteuern.

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