Was sind Kabinettvorlagen?

Der Kabinettvorlage geht eine sog. Schlussabstimmung mit den beteiligten Ressorts voraus. – bei schwierigen oder umfangreichen Vorhaben – eine Achtwochenfrist; nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Frist unter der Voraussetzung, dass alle Ressorts zustimmen, verkürzt werden.

Für wen gilt die GGO?

Die Gemeinsame Geschäftsordnung gilt für die Bundesministerien. Die Gemeinsame Geschäftsordnung regelt Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien, die Zusammenarbeit der Bundesministerien und mit den Verfassungsorganen sowie für den Geschäftsverkehr nach außen. Sie regelt die Mitwirkung bei der Rechtsetzung.

Was ist die GGO 1?

Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) Die GGO I enthält allgemeine Bestimmungen über den Organisationsaufbau und die Geschäftsverfahren innerhalb der Berliner Behörden.

Ist das Bundeskanzleramt ein Ministerium?

Aufgabe des B. ist es, die Arbeit des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin (Bundeskanzler/Bundeskanzlerin) vorzubereiten, zu unterstützen und zu begleiten. Es ist (ähnlich wie ein Ministerium) eine oberste Bundesbehörde.

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Wer ernennt die Bundesminister in der Bundesrepublik Deutschland?

Wer ernennt in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesminister? Nach Artikel 64 Absatz 1 GG erfolgt die Ernennung der Bundesminister in Deutschland durch den Bundespräsidenten, allerdings auf Vorschlag des Bundeskanzlers (dem ja mit Ausnahme der Pflichtressorts auch die Entscheidung über die Anzahl und Aufgabenverteilung obliegt, siehe oben).

Was ist die Ministerialverwaltung in der Geschichte?

Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen. Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung des Staatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete. Im 18. bzw. 19.

Warum dürfen Bundesminister nicht Mitglied des Bundestages sein?

Bundesminister können, müssen aber nicht Mitglied des Bundestages sein. Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben. Ihr Amt endet durch Entlassung auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder mit jeder Beendigung des Amtes des Bundeskanzlers.