Was gehört zu den Anschaffungs und Herstellungskosten?

Anschaffungskosten sind Kosten, für den Kauf eines Wirtschaftsguts. Herstellungskosten sind sämtliche Material- und Lohnkosten, die bei der Herstellung eines Wirtschaftsguts entstehen. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind steuerlich abschreibbar, sie müssen jedoch richtig berechnet werden.

Was zählt zu den AHK?

Unter Anschaffungs- und Herstellungskosten (oft abgekürzt AHK oder AK und HK) versteht man im Rechnungswesen der Unternehmen die Aufwendungen, die notwendig sind, um einen Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut zu erwerben oder herzustellen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Was sind die Herstellungskosten?

Die Herstellungskosten (Abkürzung: HK) bezeichnen die Kosten, die im Rahmen der Bilanzierung für die Bewertung von Vermögensgegenständen wie z.B. unfertigen und fertigen Erzeugnissen (Vorräten) oder selbsterstellten Maschinen (aktivierte Eigenleistungen) anzusetzen sind (vgl.

Was dürfen in die Herstellungskosten gerechnet werden?

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In die Herstellungskosten dürfen (Einbeziehungswahlrecht) lt. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB auch angemessene Anteile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs (z.B.

Was sind die Herstellungskosten im HGB?

Herstellungskosten sind im HGB klar definiert, die Herstellkosten sind eine Kennzahl der internen Kosten- und Leistungsrechnung. Eine besondere Bedeutung haben die Herstellungskosten vor allem deshalb, weil die selbst geschaffenen Wirtschaftsgüter auf deren Basis abgeschrieben werden.

Welche Vorschriften definieren die Herstellungskosten?

Für Abschlüsse nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften definiert § 255 Absatz 2 HGB die Bestandteile der Herstellungskosten. Diese Definition gilt über das Maßgeblichkeitsprinzip auch für die Steuerbilanz. In Österreich definiert § 203 UGB die Herstellungskosten.